2.4 Sicherheit in
Fahrzeugen
Es wird darauf hingewiesen, dass der Rollstuhl nicht als Sitzge-
legenheit in irgendwelchen Fahrzeugen verwendet werden darf.
Der Benutzer muss vom Rollstuhl auf einen Fahrzeugsitz wechseln.
Der Rollstuhl ist gegen Verrutschen mit Gurtbändern zu sichern.
2.5 Teilnahme am
Straßenverkehr
Der Rollstuhl ist für den Innen- und Aussenbereich konzipiert.
Beachten Sie, dass Sie am öffentlichen Straßenverkehr teilneh-
men und sich an die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung
halten müssen.
Gefährden Sie andere Teilnehmer nicht durch rücksichtslose
Fahrweise gerade auf Gehwegen.
2.6 Zweckbestimmung
Der Elektrorollstuhl Neo ist für den Innen- und Aussenbereich
für gehunfähige Personen konzipiert.
Somit ist er hinreichend kompakt und wendig fu ̈ r den Innenbe-
reich und auch in der Lage mittlere Strecken und kleine Hinder-
nisse im Außenbereich zu u ̈ berwinden. Er wird nach EN 12184
in die Kategorie B eingestuft.
Die maximale Zuladung beträgt 200 kg.
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2.7 Indikation
Gehunfähigkeit bzw. stark ausgeprägte Gehbehinderung durch
• Lähmungen
• Gliedmaßenverlust
• Gliedmaßendefekt/-deformität
• Gelenkkontrakturen
• Gelenkschäden (nicht an beiden Armen)
• sonstige Erkrankungen
Eine Versorgung mit einem Elektrorollstuhl ist dann angezeigt,
wenn die Benutzung handgetriebener Rollstühle aufgrund der
Behinderung nicht mehr möglich ist, die sachgerechte Bedie-
nung eines elektromotorischen Antriebes aber noch möglich ist.
2.8 Kontraindikation
Die Versorgung mit Elektrorollstühlen ist ungeeignet für Personen
• mit starken Gleichgewichtsstörungen
• mit verminderter und nicht ausreichender Sehkraft
• mit starken Einschränkungen der kognitiven Fähigkeit
2.9 Konformitätserklärung
Bischoff & Bischoff erklärt als Hersteller in alleiniger Verant-
wortung, dass der Elektrorollstuhl Neo mit den Anforderungen
der Richtlinie 93/42/EWG übereinstimmt.
Bischoff & Bischoff GmbH • Stand 03.03.2008
Neo
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