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Sicherheit In Fahrzeugen; Teilnahme Am Straßenverkehr; Zweckbestimmung; Indikationen - B+B Pyro Light Bedienungsanleitung

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PYRO LIGHT / XL
PYRO LIGHT / XL
| Leichtgewichtrollstuhl
| Leichtgewichtrollstuhl
2.3.

Sicherheit in Fahrzeugen

Der Pyro Light XL ist nicht als Fahrzeugsitz geeignet. Er darf unter
keinen Umständen als solcher verwendet werden. Er erfüllt nicht die
Anforderungen nach ISO 7176-19. Ein Zuwiderhandeln kann im Falle
eines Unfalls schwerste Verletzungen mit Todesfolge verursachen (Abb.
A).
A
2.4.
Teilnahme am Straßenverkehr
Der Rollstuhl ist für den Innen- und Außenbereich konzipiert. Beachten
Sie, dass Sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und sich an
die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung halten müssen. Gefährden
Sie andere Teilnehmer nicht durch rücksichtslose Fahrweise, dies gilt
besonders auf Gehwegen.
2.5.

Zweckbestimmung

Der Rollstuhl ist ausschließlich zur Mobilitätssteigerung und den
Transport von gehbehinderten Menschen gemäß angegebenen
Indikationen konzipiert. Die maximale Benutzerlast beträgt 125 kg für
das Pyro Light Modell. Das Modell Pyro Light XL ist für Nutzer bis zu
170 kg konzipiert. Zu beachten:
Eine Gewährleistung kann von uns nur übernommen werden, wenn
das Produkt unter den vorgegebenen Bedingungen und zu den vor-
gesehenen Zwecken eingesetzt wird.
2.6.

Indikationen

Gehunfähigkeit bzw. stark ausgeprägte Gehbehinderung durch
Lähmung
Gliedmaßenverlust
Gliedmaßendefekt / -deformation
Gelenkkontrakturen / Gelenkschäden (nicht an beiden Armen)
Sonstige Erkrankungen
Eine Verwendung mit verstärkten Rollstühlen ist dann angezeigt, wenn
das Körpergewicht des Behinderten 125 kg und mehr beträgt und ein
Standard-Rollstuhl nicht mehr die notwendige Sicherheit gewährleistet
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Leichtgewichtrollstuhl |
Leichtgewichtrollstuhl |
2.7.

Kontraindikationen

Die Verwendung des Rollstuhls ist ungeeignet bei
Wahrnehmungsstörungen
Starken Gleichgewichtsstörungen
Gliedmaßenverlust an beiden Armen
Gelenkkontrakturen / Gelenkschäden an beiden Armen
Sitzunfähigkeit
Verminderter oder nicht ausreichender Sehkraft
2.8.

Verantwortlichkeit

Eine Gewährleistung kann von uns nur übernommen werden, wenn
das Produkt unter den vorgegebenen Bedingungen und zu den
vorgesehenen Zwecken eingesetzt wird, Änderungen, Erweiterungen,
Reparaturen und Wartungsarbeiten nur von solchen Personen
ausgeführt werden, die von uns dazu ermächtigt wurden und der
Rollstuhl unter Beachtung aller Gebrauchshinweise benutzt wird.
2.9.
Konformitätserklärung
Wir Bischoff & Bischoff GmbH erklären in alleiniger Verantwortung,
dass der Rollstuhl Pyro Light / XL allen Anforderungen der MDR
2017/745 entspricht, die anwendbar sind.
2.10. Verantwortlichkeit
Eine Gewährleistung wird von uns nur übernommen, wenn
das Produkt unter den vorgegebenen Bedingungen und zu dem
vorgesehenen Zweck eingesetzt wird,
Änderungen, Erweiterungen, Reparaturen und Wartungsarbeiten
nur von solchen Personen ausgeführt werden, die von uns dazu
ermächtigt wurden, und
der Rollstuhl unter Beachtung aller Gebrauchshinweise benutzt
wird.
Bischoff & Bischoff GmbH | 2021-07-26 - Revision 1
PYRO LIGHT / XL
PYRO LIGHT / XL
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