PYRO LIGHT / XL
PYRO LIGHT / XL
| Leichtgewichtrollstuhl
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2.3.
Sicherheit in Fahrzeugen
Der Pyro Light XL ist nicht als Fahrzeugsitz geeignet. Er darf unter
keinen Umständen als solcher verwendet werden. Er erfüllt nicht die
Anforderungen nach ISO 7176-19. Ein Zuwiderhandeln kann im Falle
eines Unfalls schwerste Verletzungen mit Todesfolge verursachen (Abb.
A).
A
2.4.
Teilnahme am Straßenverkehr
Der Rollstuhl ist für den Innen- und Außenbereich konzipiert. Beachten
Sie, dass Sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und sich an
die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung halten müssen. Gefährden
Sie andere Teilnehmer nicht durch rücksichtslose Fahrweise, dies gilt
besonders auf Gehwegen.
2.5.
Zweckbestimmung
Der Rollstuhl ist ausschließlich zur Mobilitätssteigerung und den
Transport von gehbehinderten Menschen gemäß angegebenen
Indikationen konzipiert. Die maximale Benutzerlast beträgt 125 kg für
das Pyro Light Modell. Das Modell Pyro Light XL ist für Nutzer bis zu
170 kg konzipiert. Zu beachten:
Eine Gewährleistung kann von uns nur übernommen werden, wenn
das Produkt unter den vorgegebenen Bedingungen und zu den vor-
gesehenen Zwecken eingesetzt wird.
2.6.
Indikationen
Gehunfähigkeit bzw. stark ausgeprägte Gehbehinderung durch
•
Lähmung
•
Gliedmaßenverlust
•
Gliedmaßendefekt / -deformation
•
Gelenkkontrakturen / Gelenkschäden (nicht an beiden Armen)
•
Sonstige Erkrankungen
Eine Verwendung mit verstärkten Rollstühlen ist dann angezeigt, wenn
das Körpergewicht des Behinderten 125 kg und mehr beträgt und ein
Standard-Rollstuhl nicht mehr die notwendige Sicherheit gewährleistet
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Leichtgewichtrollstuhl |
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2.7.
Kontraindikationen
Die Verwendung des Rollstuhls ist ungeeignet bei
•
Wahrnehmungsstörungen
•
Starken Gleichgewichtsstörungen
•
Gliedmaßenverlust an beiden Armen
•
Gelenkkontrakturen / Gelenkschäden an beiden Armen
•
Sitzunfähigkeit
•
Verminderter oder nicht ausreichender Sehkraft
2.8.
Verantwortlichkeit
Eine Gewährleistung kann von uns nur übernommen werden, wenn
das Produkt unter den vorgegebenen Bedingungen und zu den
vorgesehenen Zwecken eingesetzt wird, Änderungen, Erweiterungen,
Reparaturen und Wartungsarbeiten nur von solchen Personen
ausgeführt werden, die von uns dazu ermächtigt wurden und der
Rollstuhl unter Beachtung aller Gebrauchshinweise benutzt wird.
2.9.
Konformitätserklärung
Wir Bischoff & Bischoff GmbH erklären in alleiniger Verantwortung,
dass der Rollstuhl Pyro Light / XL allen Anforderungen der MDR
2017/745 entspricht, die anwendbar sind.
2.10. Verantwortlichkeit
Eine Gewährleistung wird von uns nur übernommen, wenn
•
das Produkt unter den vorgegebenen Bedingungen und zu dem
vorgesehenen Zweck eingesetzt wird,
•
Änderungen, Erweiterungen, Reparaturen und Wartungsarbeiten
nur von solchen Personen ausgeführt werden, die von uns dazu
ermächtigt wurden, und
•
der Rollstuhl unter Beachtung aller Gebrauchshinweise benutzt
wird.
Bischoff & Bischoff GmbH | 2021-07-26 - Revision 1
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