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Mercury Marine 25M Bedienungsanleitung Seite 19

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Um schwere oder tödliche Verletzungen durch einen nach Aufprall auf Treibgut oder ein Unterwasserobjekt
ins Boot fallenden Außenborder oder dessen Teile zu vermeiden, sollte das Boot maximal mit
Mindestgleitfahrtgeschwindigkeit betrieben werden.
Aufprall auf Treibgut oder ein Unterwasserobjekt kann viele Risiken bergen und Folgendes bewirken:
Teile des Außenborders oder der ganze Außenborder können losbrechen und ins Boot geschleudert
werden.
Das Boot kann plötzlich einen scharfen Richtungswechsel vornehmen. Durch einen solchen scharfen
Richtungswechsel können Insassen von ihren Sitzen oder über Bord geschleudert werden.
Einen plötzlichen Geschwindigkeitsabfall. Hierdurch werden Insassen nach vorn oder über Bord
geschleudert.
Aufprallschäden an Außenborder und/oder Boot.
Am wichtigsten für die Minimierung von Verletzungen oder Aufprallschäden in dieser Situation ist die
Reduzierung der Bootsgeschwindigkeit. Die Bootsgeschwindigkeit sollte auf Mindest-Gleitfahrtgeschwindigkeit
gehalten werden, wenn das Boot in Gewässern betrieben wird, in denen sich bekanntermaßen
Unterwasserhindernisse befinden.
Nach Auftreffen auf ein unter Wasser liegendes Objekt den Motor so bald wie möglich abstellen und auf
beschädigte oder lockere Teile untersuchen. Wenn Schäden vorhanden sind oder vermutet werden, sollte der
Außenborder zwecks gründlicher Inspektion und notwendiger Reparaturen zu einem Vetragshändler gebracht
werden.
Das Boot muss auf Risse in Rumpf und Spiegel sowie Wasserlecks untersucht werden.
Der Betrieb eines beschädigten Außenborders kann weitere Schäden an anderen Teilen des Motors
verursachen oder die Kontrolle über das Boot beeinträchtigen. Wenn das Boot weiter betrieben werden muss,
ist die Geschwindigkeit stark zu reduzieren.
Schwere oder tödliche Verletzungen durch einen Verlust der Kontrolle über das Boot vermeiden. Wird das
Boot mit großen Aufprallschäden weiter betrieben, können Teile des Außenborders plötzlich ausfallen und
Folgeschäden verursachen. Den Außenborder gründlich prüfen und eventuelle Reparaturen durchführen
lassen.
Abgasemissionen
GEFAHR VON KOHLENMONOXIDVERGIFTUNG
Die Abgase aller Verbrennungsmotoren enthalten Kohlenmonoxid. Hierzu gehören Bootsantriebe wie
Außenborder, Z-Antriebe und Innenborder sowie die Generatoren, die verschiedenes Bootszubehör antreiben.
Kohlenmonoxid ist ein geruchloses, farbloses, geschmacksneutrales und tödliches Gas.
Zu den frühen Symptomen einer Kohlenmonoxidvergiftung, die nicht mit Seekrankheit oder Trunkenheit zu
verwechseln sind, gehören Kopfschmerzen, Schwindelgefühl, Benommenheit und Übelkeit.
Bei laufendem Motor auf eine ausreichende Entlüftung achten. Wenn man über längere Zeit Kohlenmonoxid
in höheren Konzentrationen ausgesetzt ist, kann dies zu Bewusstlosigkeit, Gehirnschäden oder zum Tod
führen.
VORSICHT
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