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Indian Motorcycle Scout 2024 Betriebsanleitung Seite 163

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4. Die Reparatur oder der Austausch eines garantierten Teils im
Rahmen der Garantiebestimmungen dieses Artikels muss für
den Motorradeigentümer kostenlos in einer Garantiewerkstatt
durchgeführt werden, es sei denn, es handelt sich um einen
Notfall, bei dem ein garantiertes Teil oder eine
Garantiewerkstatt für den Motorradeigentümer nicht in
zumutbarer Weise verfügbar ist. In Notfällen können
Reparaturen in jedem verfügbaren Servicebetrieb oder vom
Eigentümer selbst unter Verwendung eines beliebigen
Ersatzteils durchgeführt werden. INDIAN MOTORCYCLE muss
dem Eigentümer die Aufwendungen einschließlich der
Diagnosekosten für eine solche Notfallreparatur oder einen
solchen Austausch erstatten, wobei der empfohlene
Einzelhandelspreis von INDIAN MOTORCYCLE für alle
ausgetauschten Garantieteile und die Arbeitskosten auf der
Grundlage der von INDIAN MOTORCYCLE empfohlenen
Zeitspanne für die Garantiereparatur und des geografisch
angemessenen Stundensatzes nicht überschritten werden
dürfen. Von einem Motorradeigentümer kann in vernünftigem
Rahmen verlangt werden, dass er Belege und ausgefallene
Teile aufbewahrt, um eine Entschädigung für garantierte
Reparaturen zu erhalten, die aufgrund eines Notfalls
erstattungsfähig sind.
5. Ungeachtet der Bestimmungen des obigen Absatzes (4)
müssen Garantieleistungen oder -reparaturen bei allen INDIAN
MOTORCYCLE-Vertragshändlern erbracht werden, die über
eine Franchise für die Wartung der betreffenden Motorräder
verfügen.
6. Dem Motorradeigentümer dürfen keine Kosten für
Diagnosearbeiten in Rechnung gestellt werden, die zu der
Feststellung führen, dass ein unter die Garantie fallendes Teil
tatsächlich defekt ist, sofern diese Diagnosearbeiten in einer
Garantiewerkstatt durchgeführt werden.
7. INDIAN MOTORCYCLE haftet für Schäden an anderen
Fahrzeugkomponenten, die unmittelbar durch einen Ausfall
eines unter Garantie stehenden Teils verursacht werden.
8. Während der gesamten Garantiezeit des Motorrads muss
INDIAN MOTORCYCLE einen ausreichenden Vorrat an
garantierten Teilen bereithalten, um die erwartete Nachfrage
nach diesen Teilen zu decken. Die Nichtverfügbarkeit solcher
Teile oder die Unvollständigkeit der Reparaturen innerhalb
eines angemessenen Zeitraums, der 30 Tage ab dem Zeitpunkt,
zu dem das Motorrad der Garantiewerkstatt zur Reparatur
vorgelegt wurde, nicht überschreiten darf, stellt einen Notfall
im Sinne von Absatz 4 dar.
GARANTIE
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