Wartung und Pflege
Wiederholungsprüfung
7.3.1
Prüffristen und Umfang
Es muß eine vierteljährliche „Teilweiseprüfung" und eine jährliche „umfassende Prüfung" durchgeführt
werden. Die umfassende Prüfung ist ebenfalls nach jeder Reparatur durchzuführen, bei besonderer Be-
anspruchung kann sich die Frist verkürzen (z.B. an Baustellen auf 6 Monate). Für die umfassende Prü-
fung muß das Gerät geöffnet und wie unter Punkt "Reinigung" beschrieben gereinigt werden. Für die
Teilweiseprüfung ist nur äußerliche Reinigung erforderlich.
Teilweiseprüfung
a) Sichtprüfung
b) Elektrische Prüfung, messen von:
•
Schutzleiterwiderstand
c) Funktionsprüfung
7.3.2
Dokumentation der Prüfung
Das Ergebnis der Prüfung ist so zu dokumentieren, daß eindeutig
•
die geprüften Geräte identifiziert,
•
das Datum der Prüfung,
•
der Zeitpunkt der nächsten Prüfung und
•
der Befund
nachvollzogen werden können. Das Gerät sollte bei erfolgreicher Prüfung gekennzeichnet werden (z.B.
mit einer Prüfplakette). Die Kennzeichnung muß das Datum der nächsten Wiederholungsprüfung enthal-
ten.
7.3.3
Sichtprüfung
Hier sind die Oberbegriffe für die umfassende Prüfung aufgeführt. Für die Teilweiseprüfung entfallen die
Punkte, welche bei geöffnetem Gerät zu prüfen sind.
1. Brenner/Stabelektrodenhalter, Schweißstrom- Rückleitungsklemme
2. Leitungen inklusive Stecker und Kupplungen
3. Geöffnete Stecker und Kupplungen
4. Gehäuse
5. Geöffnete Gehäuse
6. Besonderheiten der Schweißstromquellen zum Plasmaschneiden
7. Bedien-, Melde-, Schutz- und Stelleinrichtungen
8. Sonstiges, allgemeiner Zustand
7.3.4
Messung des Schutzleiterwiderstandes
Messen zwischen Schutzkontakt des Steckers und berührbaren Metallteilen, z.B. Gehäuseschrauben.
Während der Messung muß die Anschlußleitung über die ganze Länge, besonders jedoch in der Nähe
der Gehäuse- und Steckereinführungen, bewegt werden. Dadurch sollen Unterbrechungen im Schutzlei-
ter festgestellt werden. Ebenfalls sind alle von außen berührbaren leitfähigen Gehäuseteile zu prüfen, um
eine ordnungsgemäße PE- Verbindung für Schutzklasse I sicherzustellen.
Der Widerstand darf bei einer Netzanschlußleitung bis 5m Länge 0,3 Ω nicht übersteigen. Bei längeren
Leitungen erhöht sich der zulässige Wert um 0,1 Ω je 7,5m Leitung.
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Umfassende Prüfung
a) Sichtprüfung
b) Elektrische Prüfung, messen von:
•
Schutzleiterwiderstand
•
Isolationswiderstand
•
Ableitströme
•
Leerlaufspannung
c) Funktionsprüfung
Art. Nr.: 099-004968-EWM00