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Allgemeine Verhaltensmaßnahmen Und Sicherheitshinweise; Organisatorische Maßnahmen - Wacker Neuson 1404 Betriebsanleitung

Raupenbagger
Inhaltsverzeichnis

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Sicherheitshinweise
2.4
Allgemeine Verhaltensmaßnahmen und Sicherheitshinweise
Organisatorische Maßnahmen
2-3
• Das Fahrzeug wurde nach dem Stand der Technik und den anerkannten
sicherheitstechnischen Regeln gebaut. Dennoch können bei seiner Verwendung
Gefahren für Leib und Leben des Benutzers oder Dritter bzw. Beeinträchtigungen am
Fahrzeug und anderer Sachwerte entstehen
• Das Fahrzeug nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie bestimmungsgemäß,
sicherheits- und gefahrenbewusst unter Beachtung der Bedienungsanleitung benutzen!
Insbesondere Störungen, die die Sicherheit beeinträchtigen können, umgehend
beseitigen (lassen)!
Grundregel:
Vor jeder Inbetriebnahme ist das Fahrzeug auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu
überprüfen!
• Umsichtiges und vorsichtiges Arbeiten ist der beste Schutz vor Unfällen!
• Die Bedienungsanleitung muss ständig am Einsatzort des Fahrzeugs verfügbar sein
und ist daher in dem dafür vorgesehenen Ablagefach aufzubewahren.
Eine unvollständige oder unleserliche Bedienungsanleitung ist umgehend zu
vervollständigen oder zu ersetzen!
• Ergänzend zur Bedienungsanleitung sind gesetzliche, allgemeingültige und sonstige
verbindliche Regelungen zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz zu beachten und
anzuweisen.
Derartige Pflichten können auch z. B. den Umgang mit Gefahrstoffen, das
Zurverfügungstellen/Tragen persönlicher Schutzausrüstungen oder
straßenverkehrsrechtliche Regelungen betreffen.
• Zur Berücksichtigung betrieblicher Besonderheiten, z. B. hinsichtlich
Arbeitsorganisation, Arbeitsabläufen oder eingesetztem Personal, ist die
Bedienungsanleitung um entsprechende Anweisungen, einschließlich Aufsichts- und
Meldepflichten, zu ergänzen.
• Das mit Tätigkeiten an der Maschine beauftragte Personal muss vor Arbeitsbeginn die
Bedienungsanleitung, und hier besonders das Kapitel Sicherheitshinweise, gelesen
und verstanden haben. Dies gilt in besonderem Maße für nur gelegentlich, z. B. zum
Rüsten oder Warten, an dem Fahrzeug arbeitende Personen.
• Zumindest durch gelegentliche Kontrollen muss der Anwender/ Besitzer das
sicherheits- und gefahrenbewusste Arbeiten des Bedienungs-/Wartungspersonals
unter Beachtung der Bedienungsanleitung kontrollieren.
• Der Anwender/Besitzer ist verpflichtet, das Fahrzeug immer nur in einwandfreiem
Zustand zu betreiben und soweit erforderlich oder durch Vorschriften gefordert, das
Bedienungs- und Wartungspersonal zum Tragen von Schutzkleidung usw. anzuhalten.
• Bei sicherheitsrelevanten Änderungen am Fahrzeug oder seines Betriebsverhaltens,
Fahrzeug sofort stillsetzen und Störungen der zuständigen Stelle/Person melden.
Sicherheitsrelevante Beschädigungen oder Störungen am Fahrzeug umgehend
beseitigen (lassen)!
• Keine Veränderungen, An- und Umbauten am Fahrzeug und dessen Aufbauten
(z.B. Fahrerhaus, Lade-Pritsche usw.), sowie an den Arbeitsgeräten, die die Sicherheit
beeinträchtigen könnten, ohne Genehmigung der Firma Wacker Neuson vornehmen!
Dies gilt auch für den Einbau und die Einstellung von Sicherheitseinrichtungen und -
ventilen, sowie für das Schweißen an tragenden Teilen.
• Ersatzteile müssen den festgelegten technischen Anforderungen der Firma Wacker
Neuson entsprechen. Dies ist bei Originalersatzteilen immer gewährleistet.
• Hydraulik-Schlauchleitungen in den angegebenen bzw. in angemessenen
Zeitabständen auswechseln, auch wenn keine sicherheitsrelevanten Mängel erkennbar
sind.
BA 1404 DE - Ausgabe 2.0 * * 1404b210.fm

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