Personalauswahl und -qualifikation, grundsätzliche Pflichten
BA 1404 DE - Ausgabe 2.0 * 1404b210.fm
• Vor Arbeiten am bzw. mit dem Fahrzeug legen Sie Schmuckstücke, wie Ringe,
Armbanduhren, Armbänder usw. ab bzw. tragen Sie keine langen Haare offen oder
lose Kleidungsstücke, wie z. B. offene Jacken, Krawatten oder Halstücher.
Es besteht Verletzungsgefahr z. B. durch Hängenbleiben oder Einziehen!
• Halten Sie das Fahrzeug sauber. Sie vermindern dadurch:
• Brandgefahr z. B. durch herumliegende ölgetränkte Lappen
• Verletzungsgefahr z. B. durch verschmutzte Trittstufen sowie
• Unfallgefahr z. B. durch verschmutzte Fahrpedale
• Beachten Sie alle Sicherheits-, Warn- und Hinweisschilder am Fahrzeug!
• Vorgeschriebene oder in der Bedienungsanleitung angegebene Fristen für
wiederkehrende Prüfungen/Inspektionen und Wartungsarbeiten einhalten!
• Zur Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen, Inspektions-, Wartungs- und
Reparaturarbeiten ist eine der Arbeit angemessene Werkstattausrüstung unbedingt
erforderlich!
• Arbeiten an/mit dem Fahrzeug dürfen nur von zuverlässigem Personal durchgeführt
werden. Keine unbefugten Personen mit dem Fahrzeug fahren oder arbeiten lassen!
Gesetzlich zulässiges Mindestalter beachten!
• Nur geschultes oder unterwiesenes Personal an dem Fahrzeug einsetzen,
Zuständigkeiten des Personals für das Bedienen, Rüsten, Warten und Instandsetzen
klar und eindeutig festlegen!
• Fahrzeugführer-Verantwortung – auch im Hinblick auf verkehrsrechtliche Vorschriften
– festlegen. Dem Fahrzeugführer die Möglichkeit einräumen, sicherheitswidrige
Anweisungen Dritter abzulehnen.
• Zu schulendes, anzulernendes, einzuweisendes oder im Rahmen einer allgemeinen
Ausbildung befindliches Personal nur unter ständiger Aufsicht einer erfahrenen Person
am Fahrzeug tätig werden lassen!
• Arbeiten an der elektrischen Ausrüstung, am Fahrwerk, an der Brems- und Lenkanlage
dürfen nur von dazu ausgebildetem Fachpersonal ausgeführt werden.
An der hydraulischen Einrichtung des Fahrzeugs darf nur Personal mit speziellen
Kenntnissen und Erfahrungen in der Hydraulik arbeiten!
• Gefahrenbereich absperren, wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden
kann.
Arbeit einstellen, wenn Personen trotz Warnung den Gefahrenbereich nicht verlassen!
Der Aufenthalt im Gefahrenbereich ist verboten!
Gefahrenbereich:
Der Gefahrenbereich ist der Bereich, in dem Personen gefährdet sind durch die
Bewegungen von:
• Fahrzeug
• Arbeitseinrichtungen
• Zusatzgeräten oder
• Ladegut
Hierzu gehört auch der Bereich, der durch herabfallendes Ladegut, eine herabfallende
Einrichtung oder durch herausgeschleuderte Teile erreicht wird.
Der Gefahrenbereich muss um 0,5 m erweitert werden, bei unmittelbarer Nähe von:
• Bauwerken
• Gerüsten oder
• Sonstigen festen Bauteilen
Sicherheitshinweise
2-4