CUPRA hat keinen Zugang auf den Unfallda-
tenspeicher, es sei denn der Eigentümer (oder
bei „Leasing" der Leasingnehmer) erteilt seine
Zustimmung dazu. Mit Rücksicht auf die ge-
setzlichen und vertraglichen Bestimmungen
können Ausnahmen gemacht werden.
Aufgrund der gesetzlichen Anforderungen für
Produkte, die Ihre Sicherheit betreffen, kann
CUPRA die Daten des Unfalldatenspeichers für
Felduntersuchungen und für die Qualitätsver-
besserung der Fahrzeugsysteme verwenden.
Die für Felduntersuchungen verwendeten Da-
ten werden anonym behandelt (das heißt ohne
Angaben zum Fahrzeug, zum Besitzer oder
Leasingnehmer).
Fahrzeugantennen
Infotainment-System und Anten-
nen
Die Antennen für das Infotainment-System
sind an verschiedenen Stellen des Fahrzeugs
verbaut:
●
Im Dach.
●
An der Frontscheibe, zwischen den Glas-
schichten.
●
An der Heckscheibe und an den Fenstern mit
einer gedruckten Antennenstruktur
Informationen zu Material und Recycling
Verbraucherinformationen
HINWEIS
Die an Heckscheibe und Fenstern befindli-
che gedruckte Antennenstruktur kann durch
das Scheuern von Gegenständen oder durch
ätzende oder säurehaltige Produkte beschä-
digt werden.
●
Bringen Sie keine Aufkleber im Bereich von
Heckscheibe und Fenstern an.
●
Reinigen Sie die gedruckte Antennenstruk-
tur niemals mit ätzenden oder säurehaltigen
Produkten.
Informationen zu Material
und Recycling
Umweltverträglichkeit
Bei der Konstruktion, Materialauswahl und
Herstellung Ihres neuen CUPRA spielt der Um-
weltschutz eine wichtige Rolle.
Konstruktive Maßnahmen zur Begünstigung
des Recyclings
●
Demontagefreundliche Gestaltung der Ver-
bindungen
●
Vereinfachte Demontage durch Modulbau-
weise
›››
.
●
Verbesserte Sortenreinheit der Werkstoffe.
●
Kennzeichnung von Kunststoffteilen und
Elastomeren nach ISO 1043, ISO 11469 und
ISO 1629.
Materialauswahl
●
Verwendung von wiederverwertbarem Mate-
rial.
●
Verwendung von kompatiblen Kunststoffen
innerhalb einer Gruppe, wenn deren Kompo-
nenten nicht leicht voneinander trennbar sind.
●
Verwendung von wiederverwertbarem und/
oder wiederverwertetem Material.
●
Verringerung von flüchtigen Bestandteilen
der Kunststoffe, einschließlich des Geruchs.
●
Verwendung von FCKW-freien Kältemitteln.
Verbot, abgesehen von den gesetzlich fest-
gelegten Ausnahmen (Anhang II der Richt-
linie 2000/53/EG über Altfahrzeuge), von
Schwermetallen: Cadmium, Blei, Quecksilber
und sechswertiges Chrom.
Herstellung
●
Verringerung des Lösungsmittelanteils in
Hohlraumschutzwachsen.
●
Verwendung von Kunststoffschutzfolien für
den Transport von Fahrzeugen.
●
Verwendung lösungsmittelfreier Klebstoffe.
●
Einsatz von FCKW-freien Kältemitteln in Käl-
teerzeugungssystemen.
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