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Mercedes-Benz EQS 2021 Betriebsanleitung Seite 276

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oder zusätzlich auch akustisch durch einen
Warnton erfolgen soll.
Weitere Funktionen des Verkehrszeichen-
Assistenten (länderspezifisch)
Warnung bei Einfahrt-Verboten-Schildern:
Der Verkehrszeichen-Assistent kann Sie warnen,
wenn Sie entgegen der vorgeschriebenen Fahrt‐
richtung in einen Straßenabschnitt fahren, z.B.
bei Autobahnauffahrten oder Einbahnstraßen.
Warnung bei Fußgängerübergängen (Fahr‐
zeuge mit Fahrassistenz-Paket): Der Verkehrs‐
zeichen-Assistent kann Sie bis zu einer Fahrge‐
schwindigkeit von ca. 70 km/h warnen, wenn
Sie sich einem Fußgängerübergang nähern und
sich Fußgänger im Gefahrenbereich befinden
oder darauf zubewegen.
Warnung bei Stoppschildern (Fahrzeuge mit
Fahrassistenz-Paket): Der Verkehrszeichen-
Assistent kann Sie bis zu einer Fahrgeschwindig‐
keit von ca. 70 km/h warnen, wenn Sie im
Begriff sind, unbeabsichtigt ein Stoppschild zu
überfahren. Dazu muss die Beschilderung ein‐
deutig sein, z.B. wenn das System mehrere
Stoppschilder erkennt oder ein Stoppschild
anhand der digitalen Navigationskarte bestäti‐
gen kann. Wenn mehrere Schilder mit unter‐
schiedlichen Signalen erkannt werden, kann
keine Warnung erfolgen.
Warnung bei roten Ampeln (Fahrzeuge mit
Fahrassistenz-Paket): Der Verkehrszeichen-
Assistent kann Sie bis zu einer Fahrgeschwindig‐
keit von ca. 70 km/h warnen, wenn Sie im
Begriff sind, unbeabsichtigt rote Ampeln zu über‐
fahren.
Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Es werden mehrere Ampeln erkannt.
R
Alle erkannten Ampeln sind rot.
R
Mindestens eine der erkannten roten Ampeln
R
befindet sich auf der Beifahrerseite neben
der eigenen Fahrspur.
Die Ampeln haben folgende Signalfolge (von
R
oben nach unten): Rot, Gelb, Grün.
%
Sie können, falls verfügbar, die Warnung bei
Fußgängerübergängen, Stoppschildern und
roten Ampeln im Menü des Verkehrszeichen-
Assistenten unter
Weitere Warninhalte
und ausschalten (
Seite 274).
/
Systemgrenzen
Das System kann insbesondere in folgenden
Situationen beeinträchtigt oder ohne Funktion
sein:
bei schlechter Sicht, z.B. bei unzureichender
R
Fahrbahnausleuchtung, bei stark wechseln‐
den Schattenverhältnissen, bei Regen,
Schnee, Nebel, aufwirbelndem Staub oder
starker Gischt
bei Blendung, z.B. durch Gegenverkehr,
R
direkte Sonneneinstrahlung oder bei Refle‐
xionen
bei Verschmutzung der Frontscheibe im
R
Bereich der Multifunktionskamera oder wenn
die Kamera beschlagen, beschädigt oder ver‐
deckt ist
wenn die Verkehrszeichen schlecht erkenn‐
R
bar sind, weil sie z.B. verschmutzt, verdeckt,
verblasst, vereist, beschädigt, ungünstig
positioniert, nicht gut beleuchtet oder ver‐
dreht sind
aktive Verkehrszeichen mit LED-Anzeigen
R
ein-
können ggf. aufgrund technischer Gegeben‐
Fahren und Parken 273

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