Lasersicherheit
Abb. 2 Laserwarnschild am Sensorgehäuse
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Wenn beide Hinweisschilder im angebauten Zustand verdeckt sind, muss der Anwender selbst für zusätzliche Hinweisschilder
an der Anbaustelle sorgen.
Der Betrieb des Lasers wird optisch durch die LED am Sensor angezeigt, siehe 5.3.
Die Gehäuse des optoNCDT 1320 dürfen nur vom Hersteller geöffnet werden, siehe
Für Reparatur und Service sind die Sensoren in jedem Fall an den Hersteller zu senden.
Beachten Sie nationale Vorgaben, z. B. die für Deutschland gültige Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung" (DGUV 12 von
04/2007).
Empfehlungen für den Betrieb von Sensoren, die Laserstrahlung im sichtbaren oder nicht sichtbaren Bereich emitieren finden Sie u. a.
in der DIN EN 60825-1 von 07/2015.
optoNCDT 1320
Kap. 11.
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