4.5
Abnahme
Der Anlagenhersteller muss zur Bestimmung der Sicherheit einer Maschine oder An-
lage eine Gesamtbetrachtung durchführen.
Die Wirksamkeit jeder Risikominderung muss geprüft werden. Es muss auch geprüft
werden, ob die geforderte Sicherheitsintegrität (SIL und/oder PL) für jede implemen-
tierte Sicherheitsfunktion erreicht wird.
Zum Nachweis der erreichten Sicherheitsintegrität kann z. B. das Berechnungstool
"Sistema" des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversiche-
rung (IFA) verwendet werden.
Betriebsanleitung – Sicheres Bremsmodul SBM für Schaltschrank-Einbau
Sicherheitstechnische Auflagen
4
Abnahme
21