HINWEISE ZUR BETRIEBSANLEITUNG
1.5 Mitgeltende Unterlagen und Vorschriften
In Verbindung mit dieser Betriebsanleitung, sind weitere Unterlagen gültig.
Bei ergänzenden Bauteilen sind die mitgelieferten Anleitungen beachten.
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Beim Umgang mit dem Gerät und bei allen Servicearbeiten weiterhin beachten:
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1.6 Personalqualifikation
Montage, Inbetriebnahme, Bedienung und Instandhaltung des Gerätes, dürfen nur
durch entsprechendes Fachpersonal durchgeführt werden.
Durch den Betreiber ist daher sicherzustellen, dass das Personal für die, in dieser
Betriebsanleitung angegebenen Arbeiten/Tätigkeiten über die entsprechende
Qualifikation verfügt, bzw. geschult wird und den Inhalt der Betriebsanleitung vollständig
versteht.
Für dieses Gerät sind folgende Qualifikationen des Bedienpersonals erforderlich:
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Bestimmte Instandhaltungsarbeiten dürfen nur durch autorisiertes Fachpersonal
durchgeführt werden. Der Betreiber muss den Verantwortungsbereich, die Zuständigkeit
und die Überwachung des Personals hierzu im Vorfeld definieren und regeln.
1.7 Pflichten des Betreibers
Nur qualifiziertes und unterwiesenes Instandhaltungs- und Montagepersonal
einsetzen.
Die Zuständigkeit und die Überwachung des Personals regeln.
Alle Sicherheitseinrichtungen regelmäßig auf Funktionsfähigkeit und
Vollständigkeit überprüfen.
Dafür sorgen, dass die vorgesehenen Wartungen planmäßig durchgeführt
werden.
Den Hersteller über festgestellte Schäden informieren.
Dem Personal die erforderliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen.
Schadhafte Teile ersetzen.
Die Arbeitsräume und Rettungswege frei und in einwandfreiem Zustand halten.
Sich über die am Verwendungsort geltenden Arbeitsschutzbestimmungen
informieren.
In einer Gefährdungsbeurteilung zusätzlich Gefahren ermitteln, die sich durch
die speziellen Arbeitsbedingungen am Verwendungsort ergeben.
Betriebsanleitung Ölnebel Detektor VISATRON® VN301plus / VN301plus Ex
10
Teilenummer 180101 Version 2.0
)
Kap. 19 Anhang
die anerkannten fachtechnischen Regeln für sicherheits- und
fachgerechtes Arbeiten,
die gesetzlichen Vorschriften zur Unfallverhütung,
die gesetzlichen Vorschriften zum Umweltschutz,
die berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen,
die in anderen Ländern geltenden Vorschriften und die für den Stand der
Technik relevanten Vorgaben und
die Vorschriften und Betriebsanweisungen des Betreibers.
eine abgeschlossene Berufsausbildung als Elektroniker, bzw.
Mechatroniker, Industriemechaniker oder eine äquivalente
Fachausbildung.
eine Unterweisung durch den Betreiber bezüglich der Betriebsanweisungen
der gesamten Anlage vor Ort.