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Transport; Lagerung / Versand; Entsorgung; Gewährleistungsbedingungen - B+B Terrra Bedienungsanleitung

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Terra | Terra SX
| Elektrorollstuhl

12. Transport

Zum Verladen des Elektrorollstuhls sind aufgrund seines Gewichts be-
vorzugt Rampen zu verwenden. Sollten Sie den Rollstuhl dennoch an-
heben müssen, fassen Sie ihn nur an festverbauten Rahmenteilen oder
an den Haltepunkten (Abb. 29 u. Abb. 30) an. Greifen Sie nicht an
die Verkleidung, Elektronik und sonstige Anbauteile. Für den Transport
können Sie den Elektrorollstuhl an den zwei Ösen (Abb. 29 u. Abb. 30)
sichern. Für die Verwendung als Fahrzeugsitz, siehe Kap. 2.2.

13. Lagerung / Versand

Falls der Rollstuhl eingelagert oder versendet werden soll, müssen alle
einsteckbaren und nicht befestigten Teile, außer den Antriebsrädern,
entfernt und in passenden Kartons einzeln verpackt werden. Der Strom-
kreis muss bei längerer Lagerung geöffnet werden. Die einzeln verpack-
ten Teile können dann zusammen in einem größeren Karton verpackt
werden. Empfehlenswert ist es, die Originalverpackung aufzubewahren
und für diese Zwecke einzulagern, so dass sie im Bedarfsfall verfügbar
ist. Dann ist Ihr Rollstuhl während der Lagerung oder des Transportes
optimal gegen Umwelteinflüsse geschützt.
Für die Lagerung Ihres Elektrorollstuhls beachten Sie bitte die Angaben
in den technischen Daten. Um Schimmelbildung und eine Beschädi-
gung der Polsterteile zu vermeiden, sollte der Lagerort möglichst trock-
en und
nicht direktem Sonnenlicht ausgesetzt sein.

14. Entsorgung

Wenn Ihr Rollstuhl nicht mehr verwendet wird und entsorgt werden
soll, wenden Sie sich an Ihren Fachhändler.
Wenn Sie die Entsorgung selber übernehmen
möchten, erkundigen Sie sich bei ortsansässigen
Recyclingunternehmen nach den Vorschriften Ihres
Wohnorts.
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Elektrorollstuhl |
15. Gewährleistungsbedingungen
1. Für die von Bischoff & Bischoff gelieferten Produkte beträgt die
Gewährleistungsfrist 24 Monate ab Kaufdatum. Die Produkte werden
frei von Fabrikations- und Materialmängeln geliefert. Sofern nachweis-
lich ein Werkstoff- bzw. Herstellungsfehler vorliegt, werden schadhaf-
te Teile kostenlos ersetzt.
2. Ansprüche aus der Gewährleistung entfallen, wenn eine Reparatur
oder ein Ersatz des Produktes oder eines Teiles aus den folgenden
Gründen erforderlich ist:
a) Normaler Verschleiß, dazu gehören insbesondere folgende Teile,
sofern verbaut: Batterien, Motorkohlen, Handgriffe, Armauflagen,
Polsterung, Reifen, Bremsen, Kappen etc.
b) Überlastung des Produkts wie z.B. eine Überschreitung des maxi-
malen Nutzergewichts oder der Zuladung.
c) Das Produkt oder das Teil wurde nicht gemäß der Bedienungsanlei-
tung, den Pflege- und Hygienehinweisen oder den, in den Wartungs-
hinweisen aufgeführten Empfehlungen des Herstellers gepflegt oder
gewartet.
d) Es wurde Zubehör verwendet, bei dem es sich nicht um Original-
zubehör handelte.
e) Das Produkt oder ein Teil wurde durch Nachlässigkeit, Unfall oder
unsachgemäße Verwendung beschädigt.
f) Es wurden Änderungen / Modifikationen am Produkt oder an Teilen
durchgeführt, die von den Herstellervorgaben abweichen.
g) Es wurden Reparaturen durchgeführt, bevor unser Kundendienst
über den jeweiligen Sachverhalt informiert wurde.
3. Zur Geltendmachung der Gewährleistung benachrichtigen Sie bit-
te umgehend Ihren Fachhändler, mit einer genauen Beschreibung des
Problems. Das Produkt muss von einem von Bischoff & Bischoff autori-
sierten Fachhändler repariert werden.
4. Für Teile, die im Rahmen der Gewährleistung repariert oder ge-
tauscht werden, verlängert sich die Gewährleistung, auf die für das
Produkt verbleibende Gewährleistungsdauer gemäß Ziffer 1.
5. Auf Originalersatzteile, die auf Kosten des Kunden eingebaut wur-
den, wird nach dem Einbau eine Garantie von 12 Monaten gewährt.
Bischoff & Bischoff GmbH |2022-09-09 - Revision: 3
Terra | Terra SX
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