9. Anhang
9.1. Garantiebedingungen
Die Garantiedauer dieses Motors beträgt 12 Monate ab Zustellung
zum Endverbraucher, längstens jedoch 14 Monate nach dem Lie-
ferdatum.
Unter dem Lieferdatum ist jenes Datum zu verstehen welche bei der
Auslieferung auf dem jeweiligen Transportschein (Lieferschein oder
Rechnung) angeführt ist.
9.1.1. Garantiebedingungen der Baugruppen
Für externe/zusätzliche Baugruppen des Gerätes gelten die jeweili-
gen Gerantiebedingungen des Herstellers.
Etwaige Reparaturen innerhalb der Garantie müssen durch eine
durch ROTEK authorisierte Werkstätte erfolgen.
Jedenfalls ist vor einer Garantieleistung durch eine Fremdfirma das
schriftliche Einverständnis von ROTEK einzuholen.
9.1.2. Garantie der Ersatzteile
Die Garantiedauer von Ersatzteilen beträgt 6 Monate ab Zustellung
zum Endverbraucher. Als Nachweis dient die Übernahme des Trans-
portscheins.
9.1.3. Garantiegrenzen
Sollte dieser Motor professionell, häufig und dauernd in Gebrauch
stehen, obwohl die oben angeführte Frist von 12 Monaten noch nicht
abgelaufen ist, verfällt die Garantie automatisch bei Überschreitung
von 1.000 Betriebsstunden.
Bei Geräten ohne Betriebsstundenzähler wird der allgemeine Ver-
schleißzustand der Maschine als Referenz herangezogen. Mindes-
tens werden jedoch 3 Betriebsstunden pro Tag zur Berechnung
angenommen.
Innerhalb der vorher genannten Grenzen verpflichtet sich ROTEK
jene Teile kostenlos zu reparieren oder zu ersetzen, welche nach
Prüfung durch uns oder einer von uns, durch schriftliche Genehmi-
gung, autorisierten Servicestelle einen Defekt aufweisen.
Die Instandsetzung oder ein Austausch defekter Teile innerhalb der
Garantie verlängert keinesfalls die Gesamt-Garantiezeit des Gerä-
tes. Alle während der Garantiezeit instand-gesetzten oder ausge-
tauschten Teile oder Baugruppen werden mit einer Garantiedauer
ausgeliefert, welche der restlichen Garantiezeit des Original-Bauteils
entspricht.
Ausgeschlossen von der Garantie sind Schäden, die von folgen-
den Faktoren verursacht werden:
• Nichtbeachtung der im Handbuch enthaltenen Anweisungen
und Vorschriften
• Das Produkt wurde zu einem anderen Zweck verwendet als
beschrieben (Unsachgemäße Verwendung).
• Nicht erlaubte Umweltbedingungen
• Überlast
• Normaler Verschleiß
• Nicht authorisierte Änderungen am Gerät
• Von nicht authorisiertem Personal durchgeführte Reparaturen
• Verwendung von nicht originalen Ersatzteilen
• Unzureichende bzw. falsche Reinigung oder Wartung
• Schäden durch fehlende Betriebsmittel
• Schäden durch Verwendung von ungeeigneten Kraftstoffen,
oder Schmiermitteln
• Schäden an den Lagern durch mangelnde Schmierung oder
falsche Montage.
Ferner sind alle Verschleißteile und Betriebsmittel wie:
• Schmiermittel
• Filter (Öl-, Luft-, Treibstofffilter)
• Dichtringe
• Wellenlager
von der Garantieleistung ausgeschlossen.
Kleinere Mängel (Kratzer, Verfärbungen) können auftreten, beein-
trächtigen aber nicht die Leistungsfähigkeit des Gerätes und werden
deshalb nicht durch die Garantie abgedeckt.
ROTEK haftet nicht für Kosten, Schäden oder direkte bzw. indirekte
Verluste (einschließlich eventueller Gewinn-, Vertrags- oder Herstel-
lungsverluste), die von der Benutzung des Motors oder von der Un-
möglichkeit, das Gerät zu benutzen, verursacht wurden.
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9.1.4. Garantieaufträge
Sollte ein Defekt am Motor innerhalb der Garantiefrist auftreten,
muss der Endbenutzer unmittelbar mit ROTEK per Fax oder EMail
Kontakt aufnehmen. Die schriftliche Meldung an ROTEK muss spä-
testens 5 Werktage nach Schadensereigniss übermittel sein.
Die Meldung muss folgende Punkte beinhalten:
• Firmenname (soferne notwendig)
• Vor- und Zuname des Ansprechpartners
• Aufstellungsort
• Aktuelle Kontaktdaten (Telefon, EMail, Fax)
• Modell und Seriennummer des Motors
• Beschreibung des festgestellten Fehlers
• Sonstige für die Garantie relvante Notizen
• Kopie der Rechnung bzw. des Lieferscheins
(als Garantienachweis)
9.1.5. Garantieleistungen
Die Garantieleistung erfolgt am Standort von ROTEK bzw. am
Standort einer von ROTEK authorisierten Servicestelle.
Sollte die Reparatur zwingend am Aufstellungsort des Gerätes er-
folgen müssen, steht der durchführenden Firma ein Reisekosten-
ersatz zu, welcher durch den Verbraucher zu begleichen ist. Sollte
bei einem etwaigen Vor-Ort Einsatz festgestellt werden, dass der
entstandene Schaden nicht durch die Garantie gedeckt ist, ist die
anfallende Einsatzpauschale (vom Verwendungsort abhängig) durch
den Verbraucher zu begleichen.
Die Transportkosten von eventuellen defekten Teilen, welche von
ROTEK zur Ansicht und Garantieprüfung verlangt wurden, gehen zu
Lasten des Verbrauchers.
Die Transportkosten zum Standort des Gerätes oder zu einer autho-
risierten Servicestelle für die Bauteile, bei denen die Garantie aner-
kannt wurde, gehen zu Lasten von ROTEK.
Die defekten innerhalb der Garantie getauschten Teile, gehen auto-
matisch nach abgewickeltem Austausch in den Besitz von ROTEK
über.
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