64 | DR 400 | Einführung zum DR 400
Schutz von Patientendaten
Der Benutzer muss sicherstellen, dass die gesetzlich geschützten
Patientenrechte gewahrt und die Patientendaten geschützt werden.
Der Benutzer muss festlegen, wer in welchen Situationen Zugang zu den
Patientendaten hat.
Der Benutzer muss eine Strategie dafür haben, was mit den Patientendaten im
Fall einer Katastrophe zu geschehen hat.
3231B DE 20160616 0935