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Definition Der Verantwortlichen Personen; Befähigte Person Zu Prüfungen Im Explosionsschutz - Still Rx60 25-35 Originalbetriebsanleitung

E-stapler
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Sicherheit
Befähigte Person zu Prüfungen im
Explosionsschutz
Befähigte Personen zu Prüfungen im Explosi-
onsschutz (nachfolgend „Befähigte Person"
genannt) sind Servicetechniker oder Perso-
nen, die folgende Anforderungen erfüllen:
Eine abgeschlossene Berufsausbildung, die
ermöglicht, ihre beruflichen Kenntnisse
nachvollziehbar festzustellen.
Die Feststellung soll auf Berufsabschlüssen
oder vergleichbaren Nachweisen beruhen.
Berufserfahrung, die voraussetzt, dass die
befähigte Person eine nachgewiesene Zeit
im Berufsleben praktisch mit Flurförderzeu-
gen umgegangen ist.
Dabei hat sie genügend Anlässe kennenge-
lernt, die Prüfungen auslösen, z. B. im Er-
gebnis der Gefährdungsbeurteilung oder
aus arbeitstäglicher Beobachtung.
Eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Umfeld
der anstehenden Prüfung des Flurförder-
zeugs und eine angemessene Weiterbil-
dung sind unabdingbar.
Die befähigte Person muss Erfahrung über
die Durchführung der anstehenden Prüfung
oder vergleichbarer Prüfungen gesammelt
haben. Außerdem muss sie über Kenntnis-
se zum Stand der Technik hinsichtlich des
zu prüfenden Flurförderzeugs und der zu
betrachtenden Gefährdungen verfügen.
Ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet
der Flurförderzeuge, die zum Einsatz in ex-
plosionsgefährdeten Bereichen umgerüstet
wurden.
Ein Befähigungsnachweis nach der Norm
„DIN EN 60079-17:2014-10" und eine Schu-
lung auf Neuerungen, spätestens nach zwei
Jahren.
Eine mindestens einjährige Erfahrung mit
der Herstellung, dem Zusammenbau oder
der Instandhaltung der Anlagen oder Anla-
genkomponenten im Sinn von §1 Abs. 2
Nr. 3 der BetrSichV.
Eine mindestens einjährige Erfahrung mit
der Herstellung oder Instandsetzung von
Geräten, Schutzsystemen oder Sicher-
heits-, Kontroll- oder Regelvorrichtungen im

Definition der verantwortlichen Personen

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