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Entsorgung; Gewährleistung - wissner-bosserhoff SafeLift Gebrauchsanweisung

Mobilisations-assistent
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9. Entsorgung

SafeLift fällt in den Geltungsbereich der EG-Richtlinie 2002/96/EG (WEEE). Alle Komponen-
ten des Systems sind gemäß den Anforderungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
(ElektroG) fachgerecht vom Betreiber zu entsorgen.
Bei Weitergabe des Gerätes an gewerbliche Dritte ist der Betreiber vertraglich dazu verpflich-
tet, diesen darauf hinzuweisen, nach Nutzungsbeendigung die ordnungsgemäße Entsorgung
aufzuerlegen oder zu veranlassen. Falls Sie dieses unterlassen, übernehmen Sie nach Nut-
zungsbeendigung des Dritten die ordnungsgemäße Entsorgung des Gerätes.
Die bei der Wartung und Reparatur anfallenden Metall- und Kunststoffteile müssen den Ge-
setzen und Vorschriften entsprechend sach- und fachgerecht entsorgt werden. Speziell die
elektrische Steuerung (Funkbox) ist nur über hierfür zugelassene Fachfirmen und Entsor-
gungsstellen zu entsorgen.
10. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.
Diese Gewährleistung umfasst alle durch Material und Fabrikation bedingten Störungen und
Fehler. Ausgeschlossen sind Störungen und Fehler, die durch unsachgemäße Handhabung
und äußere Einwirkung entstehen. Sollte es innerhalb des Gewährleistungszeitraums Anlass
zu berechtigten Beanstandungen geben, werden diese kostenlos behoben. Mit dem Kaufbe-
leg, der das Kaufdatum trägt, kann diese Gewährleistung geltend gemacht werden. Es gelten
unsere Geschäfts- und Lieferungsbedingungen.
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