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Entsorgung; Umweltschutz - wissner-bosserhoff Image 3 B Gebrauchsanweisung Und Technische Beschreibung

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Inhaltsverzeichnis

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15 Entsorgung

15.1 Umweltschutz

Das Unternehmen LINET® ist sich der Bedeutung des Umweltschutzes für zukünftige Generationen bewusst. Im
gesamten Unternehmen wird das Umweltmanagementsystem angewendet, welches der internationalen Norm
ISO 14001 entspricht. Die Einhaltung dieser Norm wird jährlich durch das externe Audit einer autorisierten Firma
getestet. Auf Grundlage der Richtlinie 2002/96/EC (WEEE-Richtlinie – Elektro- und Elektronik-Altgeräte) ist das
Unternehmen LINET, s. r. o. in der Liste der Hersteller von Elektronik-Geräten (Seznam výrobců elektrozařízení)
des tschechischen Umweltministeriums (Ministerstvo životního prostředí) eingetragen.
Die in diesem Produkt eingesetzten Materialien sind nicht umweltschädlich. Produkte von LINET® erfüllen die
Anforderungen nationaler und europäischer Rechtsvorschriften hinsichtlich der Richtlinien RoHS und REACH und
enthalten keine verbotenen Substanzen in Übermengen.
Keines der Holzteile besteht aus Tropenholz (wie Mahagoni, Palisander, Ebenholz, Teakholz usw.) oder Bauholz
aus dem Amazonasgebiet oder ähnlichen Regenwäldern. Produktgeräusche (Lautstärkeniveau) erfüllen die
Anforderungen der Vorschriften zum Schutz der öffentlichen Gesundheit vor unerwünschten Auswirkungen von
Geräuschen und Vibrationen in geschützten Innenräumen von Gebäuden (gemäß Norm IEC 60601-2-52). Die
eingesetzten Verpackungsmaterialien entsprechen den Anforderungen des Verpackungsgesetzes (Zákon o
obalech).
In Bezug auf die Entsorgung der Verpackungsmaterialien nach der Installation von Produkten fragen Sie unseren
Außendienstmitarbeiter oder den Kundendienst des Herstellers nach der Möglichkeit, die Verpackung über ein
zugelassenes Unternehmen kostenlos abholen zu lassen (Weitere Informationen finden Sie unter www.linet.cz).
15.2 Entsorgung
Das Hauptziel der Verpflichtungen der europäischen Richtlinie Nr. 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-
Altgeräte (auf nationaler Ebene geregelt in Gesetz Nr. 185/2001 Coll, in der jeweils gültigen Fassung, zu Abfall
und auf Erlass des Umweltministeriums Nr. 352/2005 Coll. in der jeweils gültigen Fassung) ist es, die
Wiederverwendung, Materialrückgewinnung und das Recycling von elektrischen und elektronischen Geräten auf
das erforderliche Niveau zu erhöhen. Dadurch wird die Abfallproduktion verringert und die möglichen schädlichen
Auswirkungen von Gefahrstoffen in elektrischen und elektronischen Geräten auf die Gesundheit und die Umwelt
vermieden. Elektrische und elektronische Geräte von LINET® mit integrierter Batterie oder Akkumulator sind so
konzipiert, dass die gebrauchten Batterien oder Akkumulatoren von qualifizierten Servicetechnikern von LINET®
sicher entfernt werden können. Informationen zum Typ der eingebauten Batterie oder des Akkumulators befinden
sich auf dem jeweiligen Objekt.
15.2.1
In Europa
So entsorgen Sie Elektro- und Elektronikgeräte:
► Die elektrischen und elektronischen Geräte dürfen nicht als Haushaltsabfall entsorgt werden.
► Entsorgen Sie diese Geräte an den dafür vorgesehenen Sammel- oder Rücknahmestellen.
So entsorgen Sie andere Geräte:
► Die Geräte dürfen nicht als Haushaltsabfall entsorgt werden.
► Entsorgen Sie diese Geräte an den dafür vorgesehenen Sammel- oder Rücknahmestellen.
LINET® ist Teil eines kollektiven Systems mit dem Rücknahmeunternehmen REMA System (siehe
www.remasksystem.cz/sberna-mista/).
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