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Entsorgung - wissner-bosserhoff Tom 2 Gebrauchsanweisung Und Technische Beschreibung

Krankenhausbett pädiatrie
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21 Entsorgung

21.1
Umweltschutz
Das Unternehmen LINET® ist sich der Bedeutung des Umweltschutzes für zukünftige Generationen bewusst. Im
gesamten Unternehmen wird das Umweltmanagementsystem angewendet, welches der internationalen Norm ISO
14001 entspricht. Die Einhaltung dieser Norm wird jährlich durch das externe Audit einer autorisierten Firma
getestet. Auf Grundlage der Richtlinie 2002/96/EC (WEEE-Richtlinie – Elektro- und Elektronik-Altgeräte) ist das
Unternehmen LINET, s. r. o. in der Liste der Hersteller von Elektronik-Geräten (Seznam výrobců elektrozařízení) des
tschechischen Umweltministeriums (Ministerstvo životního prostředí) eingetragen.
Die in diesem Produkt eingesetzten Materialien sind nicht umweltschädlich. Produkte von LINET® erfüllen die
Anforderungen nationaler und europäischer Rechtsvorschriften hinsichtlich der Richtlinien RoHS und REACH und
enthalten keine verbotenen Substanzen in Übermengen.
Keines der Holzteile besteht aus Tropenholz (wie Mahagoni, Palisander, Ebenholz, Teakholz usw.) oder Bauholz
aus dem Amazonasgebiet oder ähnlichen Regenwäldern. Produktgeräusche (Lautstärkeniveau) erfüllen die
Anforderungen der Vorschriften zum Schutz der öffentlichen Gesundheit vor unerwünschten Auswirkungen von
Geräuschen und Vibrationen in geschützten Innenräumen von Gebäuden (gemäß Norm EN 50637). Die
eingesetzten Verpackungsmaterialien entsprechen den Anforderungen des Verpackungsgesetzes (Zákon o
obalech).
In Bezug auf die Entsorgung der Verpackungsmaterialien nach der Installation von Produkten fragen Sie unseren
Außendienstmitarbeiter oder den Kundendienst des Herstellers nach der Möglichkeit, die Verpackung über ein
zugelassenes Unternehmen kostenlos abholen zu lassen (Weitere Informationen finden Sie unter www.linet.cz).
21.2
Entsorgung
Das Hauptziel der Verpflichtungen der europäischen Richtlinie Nr. 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
(auf nationaler Ebene geregelt in Gesetz Nr. 185/2001 Coll, in der jeweils gültigen Fassung, zu Abfall und auf Erlass
des Umweltministeriums Nr. 352/2005 Coll. in der jeweils gültigen Fassung) ist es, die Wiederverwendung,
Materialrückgewinnung und das Recycling von elektrischen und elektronischen Geräten auf das erforderliche Niveau
zu erhöhen. Dadurch wird die Abfallproduktion verringert und die möglichen schädlichen Auswirkungen von
Gefahrstoffen in elektrischen und elektronischen Geräten auf die Gesundheit und die Umwelt vermieden. Elektrische
und elektronische Geräte von LINET® mit integrierter Batterie oder Akkumulator sind so konzipiert, dass die
gebrauchten Batterien oder Akkumulatoren von qualifizierten Servicetechnikern von LINET® sicher entfernt werden
können. Informationen zum Typ der eingebauten Batterie oder des Akkumulators befinden sich auf dem jeweiligen
Objekt.
21.2.1
In Europa
So entsorgen Sie Elektro- und Elektronikgeräte:
► Die elektrischen und elektronischen Geräte dürfen nicht als Haushaltsabfall entsorgt werden.
► Entsorgen Sie diese Geräte an den dafür vorgesehenen Sammel- oder Rücknahmestellen.
So entsorgen Sie andere Geräte:
► Die Geräte dürfen nicht als Haushaltsabfall entsorgt werden.
► Entsorgen Sie diese Geräte an den dafür vorgesehenen Sammel- oder Rücknahmestellen.
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