1.3
Verhalten bei Arbeiten im Bereich elektrischer Freileitungen
Bei Arbeiten mit dem Bagger im Bereich von elektrischen Frei- und Fahrleitungen (z. B. Straßenbahnleitungen)
müssen der Bagger und die Anbaugeräte einen Mindestabstand zum Kabel einhalten, wie in der folgenden Tabelle
angegeben.
Bis zu 1 kV
1 kV
bis 110 kV
110 kV bis 220 kV
220 kV bis 380 kV oder bei unbekannter Nennspannung
Wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann, sind die Freileitungen nach Rücksprache mit ihren
Besitzern bzw. Betreibern vom Stromnetz zu trennen und gegen Wiedereinschalten zu sichern.
Beim Annähern an Freileitungen müssen alle möglichen Arbeitsbewegungen des Baggers berücksichtigt werden.
Darüber hinaus können Bodenunebenheiten oder ein Kippen des Baggers den Abstand verringern. Wind könnte die
Freileitungen zum Schwanken bringen und dadurch den Abstand verringern.
Bei Funkenentladung ggf. mit geeigneten Maßnahmen den Bagger aus dem Gefahrenbereich bringen. Wenn dies
nicht möglich ist, den Fahrerplatz nicht verlassen, herannahende Personen vor der Gefahr warnen und Strom
abschalten lassen.
1.4
Verhalten bei Arbeiten im Bereich von Erdkabeln
Vor Beginn der Aushubarbeiten muss das Bauunternehmen oder der für die Arbeiten verantwortliche Mitarbeiter
prüfen, ob im vorgesehenen Arbeitsbereich Erdkabel vorhanden sind.
Sind Erdkabel vorhanden, müssen die Position und der Verlauf der Kabel mit den Eigentümern bzw. Betreibern
ermittelt und die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen vorgenommen werden.
Werden unerwartet Erdkabel entdeckt, muss der Fahrer die Arbeiten sofort unterbrechen und die verantwortliche
Person informieren.
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HE18 | Betriebsanleitung
Nennspannung
Sicherheitsabstand
1,0 m
3,0 m
4,0 m
5,0 m
Juli 2021