3.
Lastaufnahmevorrichtung
Eine Lastaufnahmevorrichtung muss alle folgenden Eigenschaften aufweisen:
•
Das System muss eine Last tragen, die das 2,5-fache der Nenntragfähigkeit beträgt, unabhängig davon, wo die
Last angebracht ist.
•
Das System muss so konstruiert sein, dass die angehobene Last nicht herunterfallen kann, z. B. durch
Schutzeinrichtungen.
•
Das System muss so konstruiert sein, dass die Hebevorrichtung des Anbaugerätes nicht abrutschen kann.
VORSICHT
Das Heben von Lasten, die die in der Tabelle angegebenen Werte überschreiten, ist verboten.
VORSICHT
Beachten Sie immer die maximale Hebelast der Tragmittel (z.B. Lasthaken). Das Tragen von Lasten, die die maximale
Hebelast überschreiten, ist verboten.
VORSICHT
Die in der Tabelle angegebenen Werte gelten nur für Arbeiten auf festem und waagerechtem Untergrund. Bei
Arbeiten auf weichem Untergrund kann der Bagger kippen, da die Last einseitig wirkt und die Gummikette und das
Planierschild im Boden einsinken könnten.
VORSICHT
Die in der Tabelle angegebenen Werte beziehen sich auf die Last ohne Löffel; Bei Verwendung des Löffels muss das
Gewicht des Löffels von den Werten abgezogen werden. Das Gewicht des installierten Zubehörs (z. B. Greifer,
Schnellwechselsysteme usw.) muss von der Hebelast abgezogen werden.
VORSICHT
Beim Heben darf der Ausleger nicht nach rechts oder links geschwenkt werden. Die Maschine könnte kippen!
Klappen Sie die Sperrklappe des Auslegerschwenkpedals hoch, um eine unbeabsichtigte Betätigung zu verhindern.
VORSICHT
Beim Heben dürfen die Gummiketten nicht gefahren oder bewegt werden.
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HE18 | Betriebsanleitung
Juli 2021