6.
Lärmemissionen und Vibrationen
Die in dieser Betriebsanleitung angegebenen Werte wurden in einem Testzyklus einer baugleichen Maschine
berechnet und gelten für Standardausführungen der Maschine. Die berechneten Werte sind unten
Daten" (Seite 32)
aufgeführt.
6.1
Lärmemissionen
Die Lärmwerte wurden nach dem Verfahren zur Bestimmung des garantierten Schalldruckpegels ISO 4871 auf der
Grundlage der Richtlinie 2000/14/EG, Anhang VI, ermittelt.
Die angegebenen Schallwerte können jedoch nicht zur Ermittlung der am Arbeitsplatz auftretenden
Lärmemissionen herangezogen werden. Diese tatsächlichen Lärmemissionen müssen gegebenenfalls an den
Arbeitsorten unter den tatsächlich vorhandenen Einflüssen (andere Lärmquellen, besondere Betriebsbedingungen,
Schallreflexion) ermittelt werden.
Je nach den tatsächlichen Lärmemissionen muss der Bediener dem Benutzer die erforderliche persönliche
Schutzausrüstung (Gehörschutz) zur Verfügung stellen.
WARNUNG
-
Lärm mit einem Lärmpegel über 85 dB LpA (A) kann zu Gehörschäden führen.
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Es wird ein Gehörschutz empfohlen, falls der Lärmpegel 85 dB LpA (A) übersteigt.
-
Ab einem Lärmpegel von 85 dB LpA (A) muss der Benutzer einen Gehörschutz tragen.
6.2
Vibrationen
Die Vibrationen der Maschine wurden an einer baugleichen Maschine ermittelt.
Der Betreiber muss die Vibrationsbelastung des Anwenders am Arbeitsplatz gemäß der Richtlinie 2002/44/EG
ermitteln, um individuelle Einflüsse zu berücksichtigen.
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HE18 | Betriebsanleitung
"Technische
Juli 2021