SICHERHEITSVORKEHRUNGEN
1.
Allgemeine Sicherheitsanweisungen
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Für den Einsatz der aufgeführten Bagger gilt die EG-Arbeitsgeräterichtlinie (2009/104/EG vom 16.09.2009).
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Für Wartungs- und Reparaturarbeiten gelten die Angaben in dieser Betriebsanleitung.
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Gegebenenfalls gelten nationale Vorschriften.
2.
Verpflichtung, Haftung und Garantie
Grundvoraussetzung für den sicheren Einsatz und den störungsfreien Betrieb des Baggers ist die Kenntnis der
Sicherheitshinweise und der Sicherheitsvorschriften.
Diese Betriebsanleitung und insbesondere die Sicherheitshinweise sind von allen Personen zu beachten, die an oder
mit dem Bagger arbeiten. Darüber hinaus sind die für den Arbeitsort geltenden Sicherheitsbestimmungen und -
vorschriften zu beachten.
Gefahren beim Einsatz des Baggers
Die Bagger wurden gemäß der aktuellen Technologie und den anerkannten technischen Sicherheitsvorschriften
entwickelt. Dennoch können beim Einsatz Gefahren für Leib und Leben des Fahrers oder Dritter, oder Defekte am
Bagger oder anderen wertvollen Objekten entstehen. Die Bagger dürfen nur bestimmungsgemäß und in
sicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand eingesetzt werden. Fehler, die die Sicherheit beeinträchtigen könnten,
sind umgehend zu beheben.
Garantie und Haftung
Umfang, Dauer und Form der Garantie sind in den Verkaufs- und Lieferbedingungen des Herstellers aufgeführt. Für
Garantiesansprüche, die aus einer mangelhaften Dokumentation ergeben, sind stets die zum Zeitpunkt der
Lieferung gültigen Betriebsanleitungen maßgeblich; siehe Ausgabedatum der Betriebsanleitung. Mit Ausnahme der
Verkaufs- und Lieferbedingungen wird keine Garantie für Verletzungen und Schäden übernommen, die aus einem
oder mehreren der folgenden Gründe entstanden sind:
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Unbefugte Verwendung der Maschine;
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Unsachgemäße Inbetriebnahme, Bedienung und Wartung des Baggers;
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Verwendung des Baggers mit defekten Sicherheitseinrichtungen oder falsch angewendeten oder nicht
funktionsfähigen Sicherheitsvorkehrungen und Schutzeinrichtungen;
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Unkenntnis oder Nichtbefolgung dieser Betriebsanleitung;
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Unzureichend qualifiziertes oder unzureichend unterwiesenes Personal des Betreibers;
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Nicht fachgerecht ausgeführte Reparaturen;
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Nicht genehmigte Änderungen an der Konstruktion des Baggers;
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Schlechte Inspektion von Maschinenteilen, die einem hohen Verschleiß unterliegen;
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Unfälle durch Einwirkung von Fremdkörpern und höhere Gewalt.
Der Betreiber muss nach eigener Genehmigung sicherstellen, dass
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die Sicherheitsbestimmungen
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eine nicht autorisierte Verwendung
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die autorisierte Verwendung
Nutzungsbedingungen eingesetzt wird.
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HE18 | Betriebsanleitung
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10) eingehalten werden;
(Seite
11) sowie ein nicht akzeptabler Betrieb unmöglich sind;
(Seite
11) versichert ist und dass der Bagger gemäß den vertraglich vereinbarten
Juli 2021