HEBELAST DER MASCHINE
1.
Berechnete Hebelast (strukturell)
•
Die Hebelast des Baggers basiert auf ISO 10567 und beträgt nicht mehr als 75 % der statischen Kipplast oder 87
% der Hydraulik-Tragfähigkeit.
•
Die Hebelast wird am vordersten Punkt des Stiels gemessen. Dazu wird der Stiel vollständig ausgefahren. Die
Last wird vom Auslegerzylinder getragen.
•
Der Hebebedingungen sind:
-
Drehen um 360°, wobei das Planierschildes angehoben und abgesenkt ist. Die Position des Planierschildes
ist bei einer Drehung um 360° nicht relevant für die maximale Hebelast.
-
Vorne, Planierschild abgesenkt
-
Vorne, Planierschild agehoben
•
Die Länge des Stiels beeinflusst nicht nur die Hebelastbedingungen, sondern auch die zulässige Hebelast und
die Stabilität. Vergleichen Sie die Abmessungen des Maschinenstiels mit den Angaben in der Hebelasttabelle,
um die für Ihre Maschine gültige Hebelast anzuwenden.
•
WICHTIG
Abmessungen zum Stiel siehe Abschnitt
2.
Hebevorrichtung
•
Bei Baggern mit einer zulässigen Hebelast von 1,0 t oder mehr sind Hebearbeiten nur zulässig, wenn der Bagger
gemäß EN 474-5 mit den folgenden Sicherheitssystemen ausgestattet ist:
-
Leitungsbruchsicherung am Auslegerzylinder
-
Leitungsbruchsicherung am Stielzylinder
-
Überlastwarnsystem
•
Wenn das Planierschild zur Abstützung verwendet wird, muss eine zusätzliche Leitungsbruchsicherung gemäß
EN 474-1 installiert werden, um die Standsicherheit der Maschine zu erhöhen
•
Bagger mit einer zulässigen Hebelast von 1,0 t oder mehr dürfen nur bei Hebearbeiten eingesetzt werden,
wenn das Überlastwarnsystem aktiviert ist
•
Die Hebevorrichtung muss so am Anbaugerät oder den anderen Teilen des Baggers befestigt sein, dass ein
unbeabsichtigtes Lösen des Hebeseils ausgeschlossen ist.
•
Die Montage am Anbaugerät oder an der Ausrüstung muss so erfolgen, dass zwischen dem Fahrer und dem
Helfer (der Person, die das Hebeseil an die Hebevorrichtung anschlägt) eine gute Sicht besteht.
•
Die Hebevorrichtung muss so positioniert werden, dass die Zugrichtung des Hebeseils immer senkrecht ist und
keine anderen Maschinenteile die Zugrichtung ändern können.
•
Die Hebevorrichtung muss so ausgeführt und positioniert sein, dass ein unbeabsichtigtes Verrutschen des
Hebeseils ausgeschlossen ist.
•
Beim Anbringen der Hebevorrichtung muss darauf geachtet werden, dass keine Einschränkungen (z. B.
Hängenbleiben) auftreten, die den normalen Betrieb des Baggers behindern könnten.
•
Schweißvorrichtungen (z.B. Haken) dürfen nur von fachkundigem Personal gefertigt werden. Wenden Sie sich
für diese Maßnahmen bitte an Ihren EUROTRAC-Händler.
•
Die Hebevorrichtung muss an jeder Stelle des Auslegers eine Last aufnehmen können, die das 2,5-fache der
Hebelast beträgt.
Seite 121/131
HE18 | Betriebsanleitung
"Abmessungen" (Seite
(Seite
(Seite
126)
(Seite
31).
(Seite
125)
125)
126).
(Seite
125).
Juli 2021