1.6
Ersatzteile
Es dürfen nur original Demag Ersatzteile verwendet werden.
VORSICHT
Falsche oder fehlerhafte Ersatzteile können zu Beschädigungen, Fehlfunktionen oder Totalausfall der Schleiflei‐
tung führen.
Verwenden Sie nur Original-Ersatzteile oder von Demag freigegebene Teile.
Bei sicherheitsrelevanten Verschleißteilen sind grundsätzlich nur Demag Original-Ersatzteile zu verwenden!
Bei Verwendung nicht freigegebener Ersatzteile verfallen sämtliche Garantie-, Service-, Schadenersatz- und Haft‐
pflichtansprüche gegen den Hersteller oder seinen Beauftragten, Händler und Vertreter.
1.7
Begriffe/Definitionen
Hersteller
Hersteller ist derjenige:
1.
der Maschinen unter seinem Namen herstellt und erstmals in Verkehr bringt;
2.
der Maschinen anderer unter seinem Namen weiterverkauft, wobei der Weiterverkäufer nicht als Hersteller
anzusehen ist, sofern der Name des Herstellers (unter 1.) auf dem Gerät erscheint;
3.
der Maschinen erstmals nach Deutschland einführt und in Verkehr bringt oder
4.
der Maschinen in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ausführt und dort unmittelbar an ei‐
nen Betreiber abgibt
Betreiber
Als Betreiber (Unternehmer, Unternehmen) gilt, wer das Produkt betreibt und bestimmungsgemäß einsetzt oder
durch geeignete und unterwiesene Personen bedienen lässt.
Bedienpersonal
Als Bedienpersonal gilt, wer vom Betreiber des Produktes mit der Bedienung beauftragt ist. Das Bedienpersonal
ist entsprechend der Aufgaben durch den Betreiber zu schulen.
Unterwiesene Person
Als unterwiesene Person gilt, wer über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachge‐
mäßem Verhalten unterrichtet und angelernt wurde. Die Person muss über die notwendigen Schutzeinrichtungen,
Schutzmaßnahmen, einschlägigen Bestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften und Betriebsverhältnisse belehrt
werden und ihre Befähigung nachweisen. Unterwiesene Personen sind entsprechend der Aufgaben durch den
Betreiber zu schulen.
Fachpersonal (Fachkraft)
Als Fachpersonal gilt, wer vom Betreiber des Produktes mit speziellen Aufgaben wie Installation, Rüsten, Instand‐
haltung und Störungsbeseitigung beauftragt ist. Fachpersonal ist vom Betreiber vor der Durchführung von Arbei‐
ten an und mit dem Produkt zu schulen.
Elektrofachkraft
Als Elektrofachkraft gilt, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen mit elektrischen
Anlagen besitzt und in Kenntnis der einschlägigen gültigen Normen und Vorschriften die ihm übertragenen Arbei‐
ten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen und abwenden kann. Die Elektrofachkraft ist entsprechend der
Aufgaben durch den Betreiber zu schulen.
Sachkundiger
Als Sachkundiger gilt, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf
dem Gebiet des Produktes hat. Er muss mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhü‐
tungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik soweit vertraut sein, dass er den ar‐
beitssicheren Zustand des Produktes beurteilen kann.
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