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Einfahr-/Überfahrtrichter montieren
Der Einbau von Einfahr-/Überfahrtrichtern erfolgt am Anfang oder Ende eines Teilstücks. Der Einfahrtrichter dient
der freien Einfahrt für den Stromabnehmerwagen.
Bei Überfahrten werden zwei gegenüberliegende Trichter (Typ „Links" und Typ „Rechts") eingesetzt.
Die einseitige Stoßverbindung und die Aufhängung sind wie beim Geradstück ausgeführt. Die C-Schienenbefesti‐
gung oder Gewindebolzenaufhängung am Trichter ist als Festpunktaufhängung auszuführen.
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Einfahr- / Überfahrtrichter ausrichten und festschrauben.
Trichterabstand bei Überfahrten min. 10 mm.
Seitenversatz der Trichter zueinander max. ± 10 mm.
Höhenversatz der Trichter zueinander max. ± 8 mm.
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Der Stromabnehmer ist auf einem Mitnehmer freitragend montiert.
Zwischen der Oberkante des Trichters und der Oberkante der Gleitkontaktkammer 6 bzw. 7, ist bei der Mon‐
tage des Stromabnehmerwagens ein Höhenversatz von 22 mm einzustellen.
Damit wird das störungsfreie Ein- und Ausfahren in die Trichter gewährleistet.
Abb. 40
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Überfahrtoleranzen einhalten.
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Überfahrverhalten des Stromabnehmerwagens beobachten und gegebenenfalls die Einstellungen an der
Bahn, am Stromabnehmerwagen oder am Mitnehmer korrigieren (Mitnehmer für freie Überfahrt einsetzen).
Der Einfahr-/Überfahrtrichter ist 500 mm lang.
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Einen Aufhängeabstand von 200 mm vom Trichteranfang einhalten Abb. 41, Seite 43.
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Auf die richtige Lage der Schutzleiterstromschiene (PE) bzw. der Profilrippe am Einfahr-/Überfahrtrichter
achten Abb. 41, Seite 43.
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Für einen Stromabnehmerwagen besteht der Berührungsschutz nur, wenn er sich komplett in der Schleiflei‐
tung befindet. Schleifleitungsanlagen, in denen der Stromabnehmerwagen die Schleifleitung betriebsmäßig
verlässt und somit ggf. in den Handbereich kommt, muss bauseitig ein Berührungsschutz erfolgen.
Maßnahme als Beispiel: Absperrung oder Abschaltung.
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