2.4
Gefahren, die von der Schleifleitung ausgehen können
Von der Schleifleitung geht im regulären Betrieb keine Gefahr aus, lediglich bei unsachgemäßer Montage können
die geführten Leitungen beschädigt werden.
WARNUNG
Beschädigung von elektrischen Anschlussleitungen
Bei unsachgemäßer Montage können die Anschlussleitungen eventuell beschädigt werden und zu Stromschlag
führen.
–
Elektrische Anschlussleitungen mit ausreichend Spiel in die Energieschiene einlegen und an den Enden
der Schleifleitung fixieren.
2.5
Verantwortung des Betreibers
Die Angaben zur Arbeitssicherheit beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Herstellung der Schleifleitung gültigen
Verordnungen der Europäischen Union. Der Betreiber ist verpflichtet, während der gesamten Einsatzzeit der
Schleifleitung die Übereinstimmung der benannten Arbeitssicherheitsmaßnahmen mit dem aktuellen Stand der
Regelwerke festzustellen und neue Vorschriften zu beachten. Außerhalb der Europäischen Union sind die am
Einsatzort der Schleifleitung geltenden Arbeitssicherheitsgesetze sowie regionalen Vorschriften und Bestimmun‐
gen einzuhalten.
Neben den Arbeitssicherheitshinweisen in dieser Montageanleitung sind die für den Einsatzbereich der Schleiflei‐
tung allgemein gültigen Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Umweltschutzvorschriften zu beachten und einzuhal‐
ten.
Der Betreiber und das von ihm autorisierte Personal sind verantwortlich für den störungsfreien Betrieb der Schleif‐
leitung sowie für eindeutige Festlegungen über die Zuständigkeiten bei Installation, Bedienung, Wartung und Rei‐
nigung. Die Angaben der Montageanleitung sind vollständig und uneingeschränkt zu befolgen!
Durch besondere örtliche Bedingungen oder Einsatzfälle können Situationen vorhanden sein bzw. eintreten, die
in dieser Montageanleitung nicht berücksichtigt sind. In solchen Fällen sind die erforderlichen Maßnahmen für die
Sicherheit vom Betreiber festzustellen und zu veranlassen. Erforderliche Maßnahmen können z. B. durch den
Umgang mit Gefahrstoffen oder Werkzeugen entstehen und das Bereitstellen/Tragen persönlicher Schutzausrüs‐
tungen betreffen. Die Betriebsanleitung der Gesamtanlage ist vom Betreiber - falls erforderlich - um Anweisungen
hinsichtlich Arbeitsorganisation, Arbeitsabläufen, befugtem Personal, Aufsichts- und Meldepflichten etc. zu ergän‐
zen. Weitere Hinweise dazu „Sicherheitshinweise", Seite 52.
Der Betreiber hat darüber hinaus sicherzustellen, dass
● in einer Betriebsanweisung alle weiteren Arbeits- und Sicherheitshinweise festgelegt werden, die aus der Ge‐
fährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze an der Schleifleitung resultieren.
● das an der Schleifleitung beschäftigte Personal mit einer bedürfnisgerecht ausgestatteten Erste-Hilfe-Ausrüs‐
tung ausgestattet wird. Das Personal muss in der Handhabung der Erste-Hilfe-Ausrüstung ausgebildet sein.
● die Montageanleitung stets in unmittelbarer Nähe der Schleifleitung und für das Installations-, Bedienungs-,
Wartungs- und Reinigungspersonal jederzeit zugänglich aufbewahrt wird.
● das Personal entsprechend der Tätigkeiten geschult wird.
● die Schleifleitung nur in einem technisch einwandfreien und betriebssicheren Zustand betrieben wird.
● die Sicherheitseinrichtungen immer frei erreichbar vorgehalten und regelmäßig geprüft werden.
● die nationalen Vorschriften für den Gebrauch der Schleifleitung eingehalten werden.
● die regelmäßig vorgeschriebenen Prüfungen termingerecht ausgeführt und dokumentiert werden.
Der Betreiber ist aufgefordert, Verhaltensweisen und Richtlinien für Störfälle zu erstellen, die Anwender zu instru‐
ieren und diese Anweisungen an geeigneter Stelle gut sichtbar anzubringen.
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