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2 Sicherheit
2.9

Wartung

Wartung
Gesetzlich vorgeschriebene und in dieser Betriebsan-
leitung angegebene Fristen für wiederkehrende
Prüfungen/Inspektionen und Wartungsarbeiten
einhalten.
Für Inspektions- und Wartungsarbeiten sicherstellen,
dass sämtliches Werkzeug und die Werkstattaus-
rüstung für die Durchführung der in dieser Betriebsan-
leitung beschriebenen Tätigkeiten geeignet ist.
Kein schadhaftes oder defektes Werkzeug verwenden.
Hydraulikschlauchleitungen in den angegebenen
Zeitabständen auswechseln lassen, auch wenn keine
optischen Mängel erkennbar sind.
Während der Durchführung von Wartungsarbeiten
muss das Fahrzeug außer Betrieb sein.
Demontierte Sicherheitseinrichtungen nach Wartungs-
arbeiten wieder ordnungsgemäß montieren.
Fahrzeug abkühlen lassen, bevor Teile berührt
werden.
2-18
Persönliche Sicherheitsmaßnahmen
Jede sicherheitsbedenkliche Arbeitsweise unter-
lassen.
Schutzkleidung und Schutzausrüstung tragen (z.B.
Schutzhelm, Sicherheitshandschuhe, Sicherheits-
schuhe).
Keine offenen langen Haare oder Schmuck tragen.
Sind Wartungsarbeiten bei laufenden Motor
unumgänglich:
- nur zu zweit arbeiten.
- müssen beide Personen zum Betrieb des
Fahrzeuges berechtigt und geschult sein.
- muss eine Person auf dem Fahrersitz platz nehmen
und mit der zweiten Person Kontakt halten.
- ausreichend Abstand zu rotierenden Teilen halten
(z.B. Lüfterflügel, Riemen).
- ausreichend Abstand zu heißen Teilen halten (z.B.
Auspuffanlage).
- Wartung nur in gut belüfteten Räumen bzw. Räumen
mit Abgasabsauganlage durchführen.
Vor Beginn von Arbeiten Fahrzeugkomponenten
sicher verriegeln / abstützen.
BA WL28 * 08/2016 * BA_RL28_Sicherheit_de.fm

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