2 Sicherheit
2.9
Wartung
Wartung
•
Gesetzlich vorgeschriebene und in dieser Betriebsan-
leitung angegebene Fristen für wiederkehrende
Prüfungen/Inspektionen und Wartungsarbeiten
einhalten.
•
Für Inspektions- und Wartungsarbeiten sicherstellen,
dass sämtliches Werkzeug und die Werkstattaus-
rüstung für die Durchführung der in dieser Betriebsan-
leitung beschriebenen Tätigkeiten geeignet ist.
•
Kein schadhaftes oder defektes Werkzeug verwenden.
•
Hydraulikschlauchleitungen in den angegebenen
Zeitabständen auswechseln lassen, auch wenn keine
optischen Mängel erkennbar sind.
•
Während der Durchführung von Wartungsarbeiten
muss das Fahrzeug außer Betrieb sein.
•
Demontierte Sicherheitseinrichtungen nach Wartungs-
arbeiten wieder ordnungsgemäß montieren.
•
Fahrzeug abkühlen lassen, bevor Teile berührt
werden.
2-18
Persönliche Sicherheitsmaßnahmen
•
Jede sicherheitsbedenkliche Arbeitsweise unter-
lassen.
•
Schutzkleidung und Schutzausrüstung tragen (z.B.
Schutzhelm, Sicherheitshandschuhe, Sicherheits-
schuhe).
•
Keine offenen langen Haare oder Schmuck tragen.
•
Sind Wartungsarbeiten bei laufenden Motor
unumgänglich:
- nur zu zweit arbeiten.
- müssen beide Personen zum Betrieb des
Fahrzeuges berechtigt und geschult sein.
- muss eine Person auf dem Fahrersitz platz nehmen
und mit der zweiten Person Kontakt halten.
- ausreichend Abstand zu rotierenden Teilen halten
(z.B. Lüfterflügel, Riemen).
- ausreichend Abstand zu heißen Teilen halten (z.B.
Auspuffanlage).
- Wartung nur in gut belüfteten Räumen bzw. Räumen
mit Abgasabsauganlage durchführen.
•
Vor Beginn von Arbeiten Fahrzeugkomponenten
sicher verriegeln / abstützen.
BA WL28 * 08/2016 * BA_RL28_Sicherheit_de.fm