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Sicherheitsvorkehrungen Kontrollieren - Wacker Neuson WL28 Betriebsanleitung

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Anhängerbetrieb
Voraussetzungen für den Anhängerbetrieb
Der Anhängerbetrieb ist nur erlaubt mit der
bauartgenehmigten Anhängerkupplung. Auf öffentlichen
Straßen dürfen nur angehängte land- und
forstwirtschaftliche Anhänger mit land- und
forstwirtschaftlichen Bedarfsgütern und/oder mit
Anbauteilen des Schaufelladers mitgeführt werden.
Die Beförderung anderer Anhänger/Güter ist nur mit der
Fahrzeugart Zugmaschine gestattet.
Die entsprechenden Auflagen für den Anhängerbetrieb
sind der Betriebserlaubnis zu entnehmen.
Information
Der Betrieb mit Anhänger ist nur mit angebautem
Anbaugerät an der Ladeanlage erlaubt.
BA WL28 * 08/2016 * RL28_5-4_Fahren_de.fm
Der Fahrer hat sich zu vergewissern, dass alle
Sicherheitsvorkehrungen (Verriegelungen) positiv
kontrolliert wurden. Ohne diese Kontrollen erlischt
jeglicher Haftungsanspruch.

Sicherheitsvorkehrungen kontrollieren

Kontrollieren, dass die Zugeinrichtung des Anhängers
waagerecht an der Anhängerkupplung angekuppelt ist.
Regelmäßige Wartungsarbeiten an der Anhänger-
kupplung durchführen.
Die Anhänge- und Stützlasten vor dem Ankuppeln
eines Anhängers beachten.
– siehe "Nutz- und Achslast" auf Seite 9-18
- Zur Bedienung der möglichen Anhängerkupplungen
– siehe "Automatische Anhängerkupplung" auf
Seite 5-112
Bedienung 5
5-13

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