2 Sicherheit
2.6
Anhängerbetrieb
Anhängerbetrieb
•
Das Fahrzeug muss für den Anhängerbetrieb
zugelassen sein.
•
Die nationalen Vorschriften für den Anhängerbetrieb
beachten.
•
Es ist die entsprechende nationale Fahrerlaubnis
erforderlich.
•
Die Mitnahme von Personen ist auf / in Anhängern
NICHT erlaubt.
•
Die maximal zulässige Stütz- und Anhängelast
einhalten.
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Die zulässige Geschwindigkeit des Anhängers nicht
überschreiten.
•
Anhängerbetrieb an der Abschleppvorrichtung des
Fahrzeuges ist nicht zulässig.
•
Beim Anhängerbetrieb ändert sich das Betriebsver-
halten des Fahrzeuges, der Fahrer muss damit
vertraut sein und entsprechend handeln.
•
Lenkart des Fahrzeuges und Wendekreis des
Anhängers beachten.
•
Anhänger vor dem An- und Abkuppeln gegen
Wegrollen sichern (z.B.Feststellbremse, geeignete
Unterlegkeile).
2-12
•
Beim Ankuppeln eines Anhängers darf sich keine
Person zwischen Fahrzeug und Anhänger aufhalten.
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Anhänger ordnungsgemäß am Fahrzeug ankuppeln.
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Vergewissern, dass sämtliche Einrichtungen korrekt
funktionieren (z.B. Bremsen, Beleuchtungseinrich-
tungen).
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Vor dem Losfahren vergewissern, dass sich keine
Person zwischen Fahrzeug und Anhänger befindet.
BA WL28 * 08/2016 * BA_RL28_Sicherheit_de.fm