3 Einleitung
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Eigenmächtige Veränderungen an der Maschine.
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Das Anbringen von nicht zugelassener/freigegebener
Zusatzausrüstung.
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Die Verwendung von nicht Original-Ersatzteilen.
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Die Verwendung im Spritz- oder Sprüheinsatz.
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Die Verwendung als Trägerfahrzeug für nicht vom
Hersteller zugelassene/freigegebene Geräte.
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Die Verwendung bei Waldarbeiten
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Die Verwendung in Gewässern oder Überschwem-
mungsgebieten.
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Der Transport von Personen.
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Der Anbau von Arbeitsplattformen.
3-10
Räumliche Grenzen
Die Nutzung außerhalb der räumlichen Grenzen ist ein
vom Hersteller der Maschine nicht vorgesehener Einsatz
und stellt damit eine Fehlanwendung im Sinne der
Maschinenrichtlinie EG/2006/42 dar. Für hieraus
resultierende Schäden haftet ausschließlich der Benutzer.
Vorgesehene Einsatzbereiche:
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Landwirtschaft
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Bauwirtschaft
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Industrie
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Kommunalwirtschaft
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Garten- und Landschaftsbau
Eine Verwendung in den folgenden Bereichen ist nicht
vorgesehen:
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Teilweiser oder kompletter Betrieb unter Wasser
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Unter Tage
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Geschlossene Räume
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Explosionsgefährdete Bereiche
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Kontaminierte Bereiche
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Öffentlicher Straßenverkehr (nur im Rahmen der
regionalen/ nationalen gesetzlichen Regelungen)
BA WL28 * 08/2016 * RL28_3-1_Einleitung_WN_de.fm