Hinweise zum Umgang mit brennbaren Flüssigkei-
ten
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Beim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten nicht
rauchen und offenes Feuer vermeiden.
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Brände am Fahrzeug und brennende Flüssigkeiten
nicht mit Wasser löschen.
➥ Geeignete Löschmittel wie z.B. Pulver-,
Kohlendioxid- oder Schaumfeuerlöscher
verwenden.
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Im Brandfall immer die Feuerwehr rufen.
BA WL28 * 08/2016 * RL28_7-1_Hinweise_de.fm
Hinweise zum Umgang mit Kraftstoffen, Ölen und
Fetten
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Durch heißes Schmieröl und Hydrauliköl besteht
Verbrühungsgefahr.
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Haut- und Augenkontakt mit Ölen und Fetten
vermeiden.
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Schutzausrüstung tragen.
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Keine Kraftstoffe und Lösungsmittel zur Hautreinigung
verwenden.
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Öl- und Kraftstoffundichtigkeiten sofort beheben.
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Öl und ölhaltige Abfälle nicht ins Erdreich oder in
Gewässer gelangen lassen.
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Ausgelaufenes Öl bzw. ausgelaufener Kraftstoff ist
sofort mit Bindemittel aufzunehmen und von anderem
Abfall getrennt, umweltgerecht zu entsorgen.
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Auch biologisch abbaubares, „umweltfreundliches" Öl
muss wie jedes andere Öl auch, getrennt entsorgt
werden.
Wartung 7
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