2 Sicherheit
Betrieb des Fahrzeuges
•
Fahrzeug nur mit angelegtem Sicherheitsgurt und nur
vom dafür vorgesehenen Platz aus starten und
bedienen.
•
Fahrzeug nur dann in Betrieb nehmen, wenn ausrei-
chend Sicht vorhanden ist (ggf. Einweiser zu Hilfe
nehmen).
•
Beim Betrieb an Steigungen / Gefällen:
- Nur bergauf oder bergab fahren / arbeiten.
- Querfahrt vermeiden, zugelassene Neigung des
Fahrzeuges (gegebenenfalls des Anhängers)
beachten.
- Last bergseitig und möglichst nah am Fahrzeug
führen.
- Anbaugeräte / Arbeitsausrüstungen in Bodennähe
führen.
•
Fahrgeschwindigkeit den Gegebenheiten anpassen
(z.B. Bodenverhältnisse, Witterungsverhältnisse).
•
Beim Rückwärtsfahren besteht erhöhtes Risiko. Im
toten Winkel des Fahrzeuges können sich Personen
befinden, die vom Fahrer nicht gesehen werden.
- Vor jedem Wechsel der Fahrtrichtung vergewissern,
dass sich niemand im Gefahrenbereich aufhält.
•
Niemals ein fahrendes Fahrzeug besteigen und nicht
von diesem abspringen.
2-8
Fahren auf öffentlichen Straßen/Plätzen
•
Es ist die entsprechende nationale Fahrerlaubnis
erforderlich.
•
Beim Fahren auf öffentlichen Straßen / Plätzen die
nationalen Vorschriften beachten (z.B. Straßenver-
kehrsordnung).
•
Sicherstellen, dass das Fahrzeug den nationalen
Vorschriften entspricht.
•
Um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden, ist
die Verwendung der vorhandenen Arbeitsbeleuchtung
bei Fahrten auf öffentlichen Straßen / Plätzen nicht
erlaubt.
•
Beim Passieren von z.B. Unterführungen, Brücken,
Tunnels, auf ausreichende Durchfahrtshöhe und –
breite achten.
•
Das angebaute Anbaugerät muss für Fahrten auf
öffentlichen Straßen / Plätzen zugelassen sein (siehe
z.B. Zulassungspapiere).
•
Das angebaute Anbaugerät muss entleert und in
Transportstellung gebracht sein.
BA WL28 * 08/2016 * BA_RL28_Sicherheit_de.fm