Gefahrenbereich
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Der Gefahrenbereich ist der Bereich, in dem Personen
durch die Bewegungen des Fahrzeuges, des Anbau-
gerätes und / oder durch Ladegut gefährdet sind.
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Zum Gefahrenbereich gehört auch jener Bereich, der
durch herabfallendes Ladegut, eine herabfallende
Einrichtung oder herausgeschleuderte Teile erreicht
werden kann.
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In unmittelbarer Nähe von Gebäuden, Gerüsten oder
sonstigen festen Bauteilen den Gefahrenbereich
ausreichend erweitern.
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Gefahrenbereich absperren, wenn ein ausreichender
Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann.
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Beim Aufenthalt von Personen im Gefahrenbereich -
Arbeit sofort einstellen.
Beförderung von Personen
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Die Mitnahme von Personen ist mit dem Fahrzeug
NICHT erlaubt.
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Die Mitnahme von Personen ist auf / in Anbaugeräten /
-werkzeugen NICHT erlaubt.
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Die Mitnahme von Personen ist auf / in Anhängern
NICHT erlaubt.
BA WL28 * 08/2016 * BA_RL28_Sicherheit_de.fm
Mechanische Unversehrtheit
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Fahrer und Besitzer sind verpflichtet, das Fahrzeug
nur in sicherem, betriebsfähigem Zustand zu
betreiben.
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Fahrzeug nur betreiben, wenn alle schutz- und sicher-
heitsbedingten Einrichtungen (z.B. Schutzaufbauten
wie Kabine oder Überrollbügel, lösbare Schutzeinrich-
tungen) montiert und funktionsfähig sind.
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Fahrzeug auf äußerlich erkennbare Schäden und
Mängel überprüfen.
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Bei auftretendem Schaden und / oder ungewöhn-
lichem Betriebsverhalten Fahrzeug sofort außer
Betrieb nehmen und gegen Wiederinbetriebnahme
sichern.
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Sämtliche Störungen, welche die Sicherheit von
Fahrer oder Dritten gefährden, sofort von einer autori-
sierten Fachwerkstatt beseitigen lassen.
Motor des Fahrzeuges starten
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Motor nur gemäß Betriebsanleitung starten.
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Alle Warn- und Kontrollleuchten beachten.
Sicherheit 2
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