Transportieren
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Für den sicheren Transport des Fahrzeuges:
- muss das Transportfahrzeug über eine ausrei-
chende Traglast und Ladefläche verfügen – siehe
Technische Daten
- darf das zulässige Gesamtgewicht des Transport-
fahrzeuges nicht überschritten werden.
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Nur von einer Prüf- / Zertifizierungsstelle zugelassene
Trag- und Befestigungsmittel verwenden, Prüfungsin-
tervalle einhalten.
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Keine verschmutzten, beschädigten oder nicht ausrei-
chend dimensionierten Trag- und Befestigungsmittel
verwenden.
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Zur Sicherung des Fahrzeuges auf der Ladefläche nur
die dafür vorgesehen Befestigungspunkte verwenden.
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Während des Transportierens dürfen sich keine
Personen im und am Fahrzeug befinden.
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Nationale Vorschriften beachten (z.B. „Merkheft
Erdbaumaschinen" der Tiefbau-Berufsgenossen-
schaft).
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Witterungsverhältnisse beachten (z.B. Eis, Schnee).
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Mindestbelastung der Transportfahrzeuglenkachse(n)
nicht unterschreiten sowie auf gleichmäßige Lastver-
teilung achten.
BA WL20 * 06/2016 * BA_RL20_Sicherheit_de.fm
2.9
Wartung
Wartung
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Gesetzlich vorgeschriebene und in dieser Betriebsan-
leitung angegebene Fristen für wiederkehrende
Prüfungen/Inspektionen und Wartungsarbeiten
einhalten.
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Für Inspektions- und Wartungsarbeiten sicherstellen,
dass sämtliches Werkzeug und die Werkstattaus-
rüstung für die Durchführung der in dieser Betriebsan-
leitung beschriebenen Tätigkeiten geeignet ist.
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Kein schadhaftes oder defektes Werkzeug verwenden.
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Hydraulikschlauchleitungen in den angegebenen
Zeitabständen auswechseln lassen, auch wenn keine
optischen Mängel erkennbar sind.
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Während der Durchführung von Wartungsarbeiten
muss das Fahrzeug außer Betrieb sein.
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Demontierte Sicherheitseinrichtungen nach Wartungs-
arbeiten wieder ordnungsgemäß montieren.
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Fahrzeug abkühlen lassen, bevor Teile berührt
werden.
Sicherheit 2
2-17