Hebezeugbetrieb
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Das Fahrzeug und das Anbaugerät muss für den
Hebezeugeinsatz zugelassen sein.
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Die nationalen Vorschriften für den Hebezeugeinsatz
beachten.
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Als Hebezeugeinsatz werden das Heben, Transpor-
tieren und Ablassen von Lasten mit Hilfe eines Trag-
und Befestigungsmittels bezeichnet.
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Zum Befestigen, Führen und Lösen der Last ist die
Mithilfe einer Begleitperson erforderlich.
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Es dürfen sich keine Personen unter der Last
befinden.
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Fahrzeug sofort zum Stillstand bringen und Motor
abstellen falls Personen in den Gefahrenbereich
treten.
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Fahrzeug im Hebezeugeinsatz NUR betreiben, wenn
die vorgeschriebenen Hebemittel (z.B. Gelenkstange
und Lasthaken) und Sicherheitseinrichtungen
vorhanden und funktionsfähig sind (z.B. optische und
akustische Warneinrichtungen, Leitungsbruchsi-
cherung, Standsicherheitstabelle).
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Nur von einer Prüf- / Zertifizierungsstelle zugelassene
Trag- und Befestigungsmittel verwenden, Prüfungsin-
tervalle einhalten (Nur Ketten und Schäkel verwenden.
Keine Gurte, Schlingen oder Seile).
BA WL28 * 08/2016 * BA_RL28_Sicherheit_de.fm
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Keine verschmutzten, beschädigten oder nicht ausrei-
chend dimensionierten Trag- und Befestigungsmittel
verwenden.
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Arbeitsprozess bei angeschlagener Last nicht unter-
brechen.
Sicherheit 2
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