2 Sicherheit
2.5
Hebezeugbetrieb
Voraussetzungen
•
Mit dem Befestigen von Lasten und dem Einweisen
des Fahrers eine qualifizierte Person beauftragen, die
über entsprechende Kenntnisse im Hebezeugbetrieb
und in den üblichen Handzeichen verfügt.
•
Die Person, die dem Fahrer Anweisungen gibt, muss
sich beim Befestigen, Führen und Lösen der Last im
Sichtbereich des Fahrers aufhalten (Blickkontakt
halten).
•
Ist dies nicht möglich, muss eine zusätzliche Person
mit denselben Qualifikationen zum Einweisen heran-
gezogen werden.
•
Der Fahrer darf bei angehobener Last den Fahrersitz
nicht verlassen.
Befestigen, Führen und Lösen von Lasten
•
Zum Befestigen, Führen und Lösen einer Last sind die
geltenden, spezifischen Vorschriften zu beachten.
•
Zum Befestigen, Führen und Lösen einer Last Schutz-
kleidung und Schutzausrüstung tragen (z.B.
Schutzhelm, Schutzbrille, Sicherheitshandschuhe,
Sicherheitsschuhe).
2-10
•
Trag- und Befestigungsmittel nicht über scharfe
Kanten und drehende Teile führen. Lasten müssen so
befestigt werden, dass sie nicht verrutschen oder
herunterfallen können.
•
Last nur auf waagrechtem, tragfestem und ebenem
Untergrund verfahren.
•
Last nahe dem Boden führen.
•
Um ein Pendeln der Last zu vermeiden:
- Mit dem Fahrzeug ruhige, langsame Bewegungen
ausführen.
- Seile zum Führen der Last verwenden (nicht
handgeführt).
- Witterungsverhältnisse beachten (z.B. Windstärke).
- Einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu
Objekten halten.
•
Der Fahrer darf die Zustimmung zum Befestigen und
Lösen der Last nur erteilen, wenn das Fahrzeug und
dessen Arbeitseinrichtung nicht bewegt werden.
•
Es darf zu keinen Überschneidungen von Gefahrenbe-
reichen mit anderen im Einsatz befindlichen
Fahrzeugen kommen.
BA WL28 * 08/2016 * BA_RL28_Sicherheit_de.fm