2 Sicherheit
2.2
Qualifikation des Bedienpersonals
Pflichten des Besitzers
•
Das Fahrzeug nur von dazu autorisierten, ausgebil-
deten und erfahrenen Personen bedienen, fahren und
warten lassen.
•
Anzulernende Personen ausschließlich von einer dazu
autorisierten und erfahrenen Person schulen oder
einweisen lassen.
•
Anzulernende Personen solange unter Aufsicht üben
lassen, bis diese mit dem Fahrzeug und dessen
Verhalten (z.B. Lenk- und Bremsverhalten) vertraut
sind.
•
Der Zugang zum Fahrzeug und dessen Bedienung ist
nicht gestattet für Kinder sowie Personen unter
Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten.
•
Zuständigkeiten des Bedienungs- und Wartungsper-
sonals klar und eindeutig festlegen.
•
Verantwortung am Arbeitsplatz, auch im Hinblick auf
verkehrsrechtliche Vorschriften, klar und eindeutig
festlegen.
•
Dem Fahrer die Möglichkeit einräumen sicherheits-
widrige Anweisungen Dritter abzulehnen.
•
Das Fahrzeug nur von einer autorisierten Fachwerk-
statt warten und reparieren lassen.
2-2
BA WL28 * 08/2016 * BA_RL28_Sicherheit_de.fm