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Personalauswahl- Und Qualifikation / Grundsätzliche Pflichten - Wacker Neuson WL 18 Betriebsanleitung

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WL18
2.2 Personalauswahl- und Qualifikation / grundsätzliche Pflichten
Arbeiten an bzw. mit dem Lader dürfen nur von zuver-
lässigem Personal durchgeführt werden!
Beachten Sie das gesetzliche vorgeschriebene Min-
destalter!
Beachten Sie besonders die gesetzlichen Vorschriften
bei den Führerscheinanforderungen im Bezug auf die
Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit und das zuläs-
sige Gesamtgewicht des Laders!
Es darf nur geschultes und unterwiesenes Personal ein-
gesetzt werden. Die Zuständigkeiten des Personals für
das Bedienen, Rüsten, Warten, Instandsetzen müssen
klar festgelegt werden!
Es muss sichergestellt werden, dass nur damit beauf-
tragtes Personal an bzw. mit dem Lader tätig wird!
Der Betreiber muss die Maschinenführer-Verantwor-
tung festlegen, auch im Hinblick auf verkehrsrechtliche
Vorschriften, und diesem das Ablehnen sachwidriger
Anweisungen Dritter ermöglichen!
G R U N D L E G E N D E S I C H E R H E I T S H I N W E I S E
Zu schulendes, anzulernendes, einzuweisendes oder in
einer allgemeinen Ausbildung befindliches Personal darf
nur unter ständiger Aufsicht einer erfahrenen, autorisier-
ten Aufsicht an bzw. mit der Maschine tätig werden!
Arbeiten an elektrischen Ausrüstungen der Maschine
dürfen nur von einer Elektrofachkraft oder von unter-
wiesenen Personen unter Leitung und Aufsicht einer
Elektrofachkraft gemäß den elektronischen Regeln vor-
genommen werden!
Arbeiten an Fahrwerk, Bremsen- und Lenkanlage dürfen
nur von hierfür ausgebildetem Fachpersonal durchge-
führt werden!
An hydraulischen Einrichtungen darf nur ausgebildetes
Fachpersonal mit speziellen Kenntnissen und Erfah-
rungen in der Hydraulik arbeiten!
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