Durchfahren von Gewässern
Der POLARIS RANGER kann Gewässer durchfahren, deren Tiefe die Höhe des Bodenble-
ches nicht überschreitet.
HINWEIS: Taucht das Fahrzeug tiefer ins Wasser ein, können erhebliche Schäden entstehen, sofern
das Fahrzeug nicht unverzüglich und sachgerecht gewartet wird. Bitte bringen Sie das
Fahrzeug grundsätzlich zur Händlerwerkstatt, wenn es zu tief in ein Gewässer geraten ist.
Motor nicht anlassen! Sollte es unmöglich sein, das Fahrzeug zur Werkstatt zu bringen,
ohne den Motor anzulassen, müssen die auf Seite 60 beschriebenen
Wartungsmaßnahmen durchgeführt und das Fahrzeug bei der nächstmöglichen
Gelegenheit zur Werkstatt gebracht werden.
Beim Durchfahren von Gewässern sind fol-
gende Regeln zu beachten:
1. Vor dem Einfahren in das Gewässer
Wassertiefen und Strömungsverhält-
nisse feststellen.
2. Eine Stelle suchen, an der beide Ufer
relativ flach ansteigen.
3. Langsam durch das Gewässer fahren
und Gesteinsbrocken und sonstige Hin-
dernisse umfahren.
4. Nicht durch tiefe oder rasch fließende
Gewässer fahren.
WARNUNG! Der Auftrieb der großen Reifen
des RANGER kann bei tiefem oder rasch
fließendem Wasser bewirken, dass das
Fahrzeug schwimmt und der Fahrer die
Kontrolle verliert. Dies kann zu schweren oder
tödlichen Verletzungen führen. Mit dem
RANGER nie tiefe oder schnell fließende
Gewässer durchfahren.
5. Nach dem Verlassen des Gewässers stets die Bremsen durch mehrmaliges leichtes Betä-
tigen des Bremspedals trocknen, bis die Bremswirkung normal ist.
HINWEIS: Nach dem Durchfahren eines Gewässers mit dem Fahrzeug müssen unbedingt die
Wartungsmaßnahmen laut Routinewartungstabelle ab Seite 43 ausgeführt werden.
Besonderer Wert ist dabei auf die Wartung des Motoröls, des Getriebeöls, aller
Getriebegehäuseflüssigkeiten und aller Fettnippel zu legen.
BETRIEB
Bodenblech
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