EMISSIONSBEGRENZUNGSSYSTEME
Geräuschemissions-Begrenzungssystem
Die Bestandteile des Motors, des Ansaugtrakts und der Auspuffanlage dürfen nicht verändert
werden, da sonst die örtlich geltenden Geräuschemissionsvorschriften nicht mehr erfüllt
werden (z. B. EPA 40 CFR 205).
Kurbelgehäuse-Abgasregelung
Dieser Motor ist mit einem geschlossenen Kurbelgehäuse ausgerüstet. Die nicht verbrannten
Gase werden zurück über den Ansaugtrakt in den Brennraum geleitet. Alle Abgase gelangen
durch die Auspuffanlage an die Außenluft.
Abgasreinigungsanlage
Die Abgasemissionen werden durch die Motorbauart begrenzt. Die Kraftstoffzufuhr wird
durch die elektronische Kraftstoffeinspritzung (EFI) geregelt. Die Bestandteile des Motors und
des EFI wurden im Werk auf optimale Wirkungsgrade eingestellt und sind nicht justierbar.
Das Emissionsprüfzeichen befindet sich am Fahrgestell unter dem Sitz.
Elektromagnetische Störungen
Die Funkenzündanlage erfüllt die kanadische Norm ICES-002.
Dieses Fahrzeug erfüllt die EFI-Anforderungen der europäischen Richtlinien 97/24/EG und
2004/108/EG.
Nicht ionisierende Strahlung: Dieses Fahrzeug strahlt etwas elektromagnetische Energie ab.
Personen mit aktiven oder passiven implantierten, medizinischen Geräten (z. B. Kardiogra-
phen oder Herzschrittmacher) sollten die für ihr Implantat geltenden Beschränkungen und
die für das Fahrzeug geltenden elektromagnetischen Normen und Richtlinien prüfen.
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