GARANTIE
GARANTIE
Polaris Germany GmbH, Schöneweibergasse 102, 64347 Griesheim, gibt eine 6-monatige Garantie ab Kaufda-
Die Polaris Germany GmbH, Schöneweibergasse 102, 64347 Griesheim, gewährt unter den Voraus-
tum auf alle Bauteile Ihres Polaris-Fahrzeugs. Die Garantie greift ein, wenn an Ihrem Polaris Fahrzeug ein Mate-
setzungen der nachfolgenden Garantiebestimmungen eine 24-monatige eingeschränkte Garantie gegen
rial- oder Verarbeitungsfehler auftritt und Sie diesen innerhalb der 6-monatigen Garantiefrist geltend machen.
Material- oder Verarbeitungsmängel der Bauteile Ihres Polaris-Fahrzeugs.
Die Garantie deckt die Kosten für Ersatzteile sowie den Arbeitslohn für die Reparatur oder den Austausch fehler-
hafter Teile ab.
GARANTIEBESTIMMUNGEN
HINWEIS: Erstvorbereitung und -einstellung Ihres Fahrzeugs durch den Händler sind wichtig, um
einen störungsfreien Betrieb zu gewährleisten. Bei Kauf eines noch verpackten oder nicht
1. ÜBERGABE-INSpEkTIoN UNd kUNdENdIENST
ordnungsgemäß vom Händler vorbereiteten Fahrzeugs bestehen keinerlei Garantierechte.
Die Vorbereitung und Voreinstellung Ihres Polaris-Fahrzeugs im Rahmen der Übergabe- Inspektion
REGISTRIERUNG
durch den Polaris-Vertragshändler sowie ein gemäß den im Fahrerhandbuch (Serviceheft) genannten
Damit Ihnen die Rechte aus der Garantie zustehen, muss beim Kauf Ihres Fahrzeugs das Registrierformular für
Wartungsintervallen durchgeführter Kundendienst sind notwendig, um einen störungs freien Betrieb
die Garantie von Ihrem Händler vollständig ausgefüllt werden. Das Formular muss innerhalb von 10 Tagen ab
des Fahrzeugs zu gewährleisten. Voraussetzung für eine Leistung aus dieser Garantie sind daher die
Kaufdatum bei Polaris hinterlegt werden. Hierfür hat ihr Händler Sorge zu tragen. Nach Erhalt des Registrie-
rungsformulars wird Polaris die Garantie registrieren und Ihnen darüber eine Bestätigung zusenden. Diese Bestä-
Durchführung dieser ordnungsgemäßen Übergabe-Inspektion durch den Polaris-Vertragshändler, das
tigung sollten Sie bis zum Ablauf der Garantiefrist sorgfältig aufbewahren. Sollten Sie das Original des
Einhalten der Wartungsintervalle gemäß dem Fahrerhandbuch ( Serviceheft) und die entsprechende
Registrierungsformulars nicht unterzeichnet oder die Bestätigung nicht erhalten haben, nehmen Sie bitte unmit-
Dokumentation im Serviceheft. Bei Kauf eines noch verpackten oder nicht ordnungsgemäß vom
telbar Kontakt mit Ihrem Händler auf. ES BESTEHEN NUR GARANTIEANSPRÜCHE, WENN IHR FAHR-
ZEUG BEI POLARIS REGISTRIERT IST.
Polaris-Vertragshändler vorbereiteten und voreingestellten Fahrzeugs bestehen daher keine Ansprüche
auf Leistungen aus dieser Garantie.
ÜBERTRAGUNG DER GARANTIE
2. REGISTRIERUNG
Für den Fall, dass während der Garantiefrist eine andere Person Eigentum an dem Polaris-Fahrzeug erwirbt, kann
die Garantie durch Ihren Polaris-Händler auf diese Person übertragen werden. Voraussetzung hierfür ist eine ord-
Der Anspruch auf Leistungen aus dieser Garantie setzt eine Registrierung Ihres Polaris- Fahrzeugs bei
nungsgemäße Neu-Registrierung der Garantie. Während der verbleibenden Garantiefrist stehen die Rechte aus
der Garantie dann dem neuen Eigentümer zu.
Polaris voraus. Die Registrierung erfolgt durch Ihren Polaris-Vertragshändler, bei dem Sie Ihr Fahr-
zeug gekauft haben. Der Polaris-Vertragshändler muss dazu das Online-Registrierformular im Polaris-
GELTENDMACHUNG DER GARANTIE
Garantiesystem und das zum Fahrzeug gehörige Serviceheft vollständig ausfüllen. Die Registrierung
Um Ihre Rechte aus der Garantie geltend zu machen, müssen Sie Ihr Fahrzeug innerhalb der Garantiefrist zu
muss innerhalb von 10 Tagen ab Übergabe oder Zulassung erfolgen. Hierfür hat Ihr Polaris-Vertrags-
einem offiziellen Polaris-Händler bringen und diesem den von Ihnen festgestellten Fehler zeigen/beschreiben.
händler Sorge zu tragen. Sie können die Registrierung bei jedem Polaris-Vertragshändler einsehen.
Polaris empfiehlt, hierfür denselben Händler aufzusuchen, der Ihnen das Fahrzeug verkauft hat. Sie können aber
auch bei jedem anderen Polaris-Händler Ihre Garantie-Rechte geltend machen. Der Polaris-Händler, an den Sie
3. GARANTIElEISTUNGEN
sich gewandt haben, wird entscheiden, ob es sich um einen Garantiefall handelt und welche Art der Fehlerbehe-
bung (Reparatur oder Austausch) durchgeführt wird. Der Polaris-Händler wird die vorgeschlagene Maßnahme so
Die Leistungen aus dieser Garantie beschränken sich auf die Reparatur oder den Austausch von
schnell wie möglich durchführen.
mangelhaften Bauteilen Ihres Polaris-Fahrzeugs. Es liegt im alleinigen Ermessen von Polaris, ob die
Bitte kooperieren Sie mit Ihrem Händler, um Probleme im Rahmen der Garantie zu lösen. Sollte Ihr Händler wei-
tere Hilfe benötigen, wird er sich mit dem entsprechenden Personal bei Polaris in Verbindung setzen.
mangel haften Bauteile repariert oder ausgetauscht werden. Die Garantieleistungen decken aus-
schließlich die Kosten für die Reparatur oder den Austausch der mangelhaften Bauteile sowie für die
GARANTIEAUSSCHLÜSSE
erforder lichen Ersatzteile ab. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Die Garantie von Polaris deckt nur Material- oder Verarbeitungsmängel ab. Sie deckt nicht Beschädigungen
durch Unfälle, normalen Verschleiß, Missbrauch oder unsachgemäße Behandlung ab. Darüber hinaus erstreckt
4. AUSSchlUSS voN GARANTIElEISTUNGEN
sich die Garantie nicht auf Fahrzeuge, die in der Struktur verändert, modifiziert, vernachlässigt, nicht ordnungs-
Leistungen aus dieser Garantie sind in folgenden Fällen ausgeschlossen:
gemäß gewartet und für Rennen genutzt wurden oder die für andere Zwecke eingesetzt wurden, als die, für die sie
konstruiert wurden. Außerdem erstreckt sich die Garantie nicht auf Beschädigungen des Lacks, Spannungsrisse,
(a)
bei Unfallschäden, Fahrfehlern, Missbrauch, zweckentfremdeter Verwendung
Risse oder Löcher in Polstermaterial, Korrosion oder Mängel an Teilen, Komponenten oder dem Fahrzeug selbst,
(z.B. für Rennen) oder unsachgemäßem Umgang;
die auf Grund von Feuer, Explosionen oder sonstigen Einflüssen entstanden sind, die nicht von Polaris kontrol-
(b)
bei unsachgemäßer Montage, Installation oder Einstellung;
lierbar sind.
(c)
bei Verwendung nicht geeigneter Kraft- oder Schmierstoffe;
Diese Garantierechte entfallen, wenn für das Fahrzeug ungeeignete, nicht zugelassene Schmiermittel, Chemika-
(d)
bei technischer Veränderung oder Modifikation des Fahrzeugs unter
lien oder Kraftstoffe verwendet werden.
HINWEIS: Das Mischen von Ölsorten oder die Verwendung eines nicht empfohlenen Öls kann zu
Verwendung nicht von Polaris zugelassener Teile;
Motorschäden führen. Wir empfehlen die Verwendung von Polaris Motoröl. Schäden aus
(e)
bei unsachgemäßer Wartung/Reparatur oder Wartung/Reparatur durch nicht
der Verwendung von nicht empfohlenem Schmiermittel werden nicht von der Garantie
autorisierte Werkstätten;
abgedeckt.
(f)
für Transport- und Fahrtkosten;
Die Nachbesserung bei Mängeln beschränkt sich ausdrücklich auf (nach Wahl von Polaris) Reparatur oder Ersatz
aller fehlerhaften Materialien, Komponenten oder Produkte. BEI EINEM MANGEL HAT EINE PERSON NUR
ANSPRUCH AUF DIE IN VORLIEGENDER GARANTIEERKLÄRUNG BESCHRIEBENEN NACHBESSE-
RUNGEN. DIE GARANTIE DECKT KEINE FOLGESCHÄDEN ODER SCHÄDEN AN ANDEREN GEGEN-
STÄNDEN AB:
HINWEIS: Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber Ihrem Polaris-Händler bleiben
unberührt und stehen Ihnen neben Ihren Garantierechten zu.
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