MMS-DOPPELSAMMELSCHIENE
1.3.9
Werkzeuge, Geräte und Schutzvorrichtungen
•
Werkzeuge, Geräte und Schutzvorrichtungen müssen die Anforderungen
der derzeit geltenden nationalen, europäischen bzw. internationalen
Normen erfüllen, sofern es sie gibt.
Beispiel: Norm für die Niederlande:
Werkzeuge, Geräte und Schutzvorrichtungen (auch persönliche
Schutzausrüstung) müssen nach EN 3840 § 4.6 codiert und registriert
werden. Siehe Abb. 3 und Abb. 4. Die Betriebs- und Wartungsanweisungen
des Herstellers verwenden.
Werkzeuge, Geräte und Schutzvorrichtungen müssen gemäß den
•
Anweisungen bzw. Richtlinien des Herstellers oder Lieferanten verwendet
werden. Siehe EN 50110-1 § 4.6 für weitere Anforderungen.
1.3.10
Zeichnungen und Dokumentation
Aktuelle Zeichnungen und Dokumentation zur Anlage müssen verfügbar sein,
um einen angemessenen Einblick in die schematische Struktur der Anlage zu
gewähren.
1-12
Abb. 3: Markierung nach
IEC
Abb. 4: Markierung nach
VDE
MMS
DB 2.0 GE v1