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MMS-DOPPELSAMMELSCHIENE
Verantwortlichkeiten
Die Grundprinzipien sind: Der Verantwortliche für die Arbeit muss eindeutig
identifizierbar sein.
Alle Arbeiten fallen unter die Verantwortung der Person, der die Leitung
über die Arbeit übergeben wurde (dieser Person muss die direkte
Verantwortung für die Leitung der Arbeit gemäß EN 50110-1 übergeben
werden).
EINE PERSON, DER DIE KONTROLLE ÜBER DIE ELEKTRISCHE ANLAGE
ÜBERGEBEN WURDE, muss ernannt werden (die PERSON, DER DIE
KONTROLLE ÜBER DIE ELEKTRISCHE ANLAGE ÜBERGEBEN WURDE, ist
direkt für den Betrieb der elektrischen Anlage gemäß EN 50110-1
verantwortlich). Wenn sich zwei oder mehrere elektrische Anlagen nahe
beieinander befinden, ist es wichtig, dass eine gültige Vereinbarung
zwischen den Personen, denen die Kontrolle über die elektrische Anlage
übergeben wurde, getroffen wird.
Die Verantwortung, die jede Person für die Sicherheit derjenigen
übernimmt, die die Arbeiten ausführen, und für diejenigen, die mit den
Konsequenzen der Arbeiten fertig werden müssen, muss nationalem Recht
entsprechen.
Bevor Arbeiten begonnen werden sowie während dieser Arbeiten und vor
der Inbetriebnahme der Anlage muss die verantwortliche Person
sicherstellen, dass alle Anforderungen, Vorschriften und Anweisungen
erfüllt sind.
Kommunikation
Bevor Arbeiten begonnen werden, muss die Person, der die Kontrolle über die
elektrische Anlage übergeben wurde, über die geplanten Arbeiten informiert
werden. Siehe EN 50110-1 § 4.4 für weitere Anforderungen.
Anweisung
Alle Personen, die an Arbeiten an, mit oder in der Nähe von elektrischen
Anlagen beteiligt sind, müssen (anhand dieser Betriebsanleitung) hinsichtlich
der Sicherheitsanforderungen, Sicherheitsvorschriften und Betriebs-
anweisungen für den Betrieb der jeweiligen Anlage unterwiesen werden.
Kleidung
Personal muss geeignete, eng anliegende Kleidung tragen.
Örtliche Vorschriften
Örtliche Vorschriften (einschl. Betriebsanweisungen) müssen eingehalten
werden.
1.3.7

Sicherer Betrieb

Betriebsverfahren zielen auf die Änderung des elektrischen Status der Anlage.
EN 50110-1 (§ 5.2) identifiziert zwei Arten von Betriebsverfahren:
1. Betriebsverfahren:
Ändern des elektrischen Status der Anlage
Zu verwendende (elektrische) Ausrüstung
Ausrüstung, die für das gefahrlose Anschließen oder Entfernen, Ein- oder
Ausschalten ausgelegt ist, insofern das praktisch machbar ist.
1-10
MMS
DB 2.0 GE v1

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