Gefriertrocknungsanlage Epsilon 1-4 LSCplus
Gefriertrocknungsanlage Epsilon 2-4 LSCplus
3 Sicherheit
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Pos : 49 /200 C hrist/360 GT-BA Labor-Pilot (ST ANDARDM ODU LE)/030 Sic her heit/030-0031 Ver antwortung des Betrei bers Epsilon allgemei n+chemi efest @ 25\mod_1404983299227_6.docx @ 183241 @ 2 @ 1
3.3
Verantwortung des Betreibers
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Bedienpersonal
Der Betreiber verpflichtet sich, nur Personal an der Gefriertrocknungs-
anlage arbeiten zu lassen, das
•
mindestens 18 Jahre alt ist,
•
vom Betreiber hierzu speziell beauftragt wurde und das eine Unter-
weisung über die Gefahren, die von der Anlage, den Versorgungs-
medien und den Ausgangs- und Endprodukten ausgehen sowie über
das Verhalten bei Unfällen und Störungen und die dabei zu treffenden
Maßnahmen erhalten hat,
•
mit den grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und
Unfallverhütung vertraut ist,
•
in die Bedienung dieser Anlage eingewiesen wurde,
•
diese Betriebsanleitung (insbesondere die Sicherheitskapitel und die
Warnhinweise) gelesen und verstanden und dies durch seine
Unterschrift bestätigt hat.
Die Zuständigkeiten des Personals für das Bedienen, Warten und Instand-
halten sind klar festzulegen.
Das sicherheitsbewusste Arbeiten des Personals unter Beachtung der Be-
triebsanleitung und die Einhaltung der EG-Richtlinien zum Arbeitsschutz,
nationaler Gesetze zum Arbeitsschutz und der Unfallverhütungsvorschriften
muss in regelmäßigen Abständen (z.B. monatlich) überprüft werden.
Sonderausstattung H
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Dekontamination mit Wasserstoffperoxid (H
Der Betreiber verpflichtet sich, die Dekontamination der Anlage nur von
Personal durchführen zu lassen, das
•
vom Betreiber hierzu speziell beauftragt und basierend auf der Betriebs-
anweisung/SOP mit den Gefahren, die von Wasserstoffperoxid aus-
gehen, sowie mit dem sicheren Umgang mit Wasserstoffperoxid
vertraut gemacht wurde,
•
durch Fachpersonal in die Bedienung des eingesetzten Wasserstoff-
peroxid-Dampfgenerators und der Gefriertrocknungsanlage, insbe-
sondere des Betriebsmodus "H
wurde.
Arbeitsbereich
Der Betreiber muss
•
eine Risikobetrachtung hinsichtlich möglicher Unglücksfälle im Umfeld
der Gefriertrocknungsanlage durchführen und gegebenenfalls kon-
struktive Gegenmaßnahmen ergreifen.
•
eine Verträglichkeitsprüfung aller in der Gefriertrocknungsanlage ver-
wendeten Substanzen (sowohl zu trocknende Produkte als auch Reini-
gungsmittel etc.), die mit Kammerwänden, Stellflächen, Leitungen und
Dichtungen in Berührung kommen, durchführen. Substanzen, die den
Werkstoff schädigen oder die mechanische Festigkeit schwächen,
dürfen nicht verwendet werden.
•
die Anlage ist regelmäßig warten lassen (s. Kap. 8 - "Wartung und
Instandhaltung").
•
die Sicherheitseinrichtungen regelmäßig auf korrekte Funktion
überprüfen lassen (s. Kap. 3.8 - "Sicherheitseinrichtungen")
Anlagenteile in nicht einwandfreiem Zustand sind sofort auszutauschen.
-Dekontamination: Zusätzliche Punkte für die
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Dekontamination", eingewiesen
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Version 04/2014, Rev. 2.11 vom 09.03.2020 • sb-dc
)
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Originalbetriebsanleitung