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Verantwortung Des Betreibers; Bedienpersonal - Christ Beta 1-8 LSCplus Betriebsanleitung

Gefriertrocknungsanlage
Inhaltsverzeichnis

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3.3

Verantwortung des Betreibers

3.4

Bedienpersonal

Version 04/2013, Rev. 2.6 vom 14.09.2018 • sb
Originalbetriebsanleitung
Der Betreiber verpflichtet sich, nur Personal an der Gefriertrocknungs-
anlage arbeiten zu lassen, das
mindestens 18 Jahre alt ist,
vom Betreiber hierzu speziell beauftragt wurde und das eine Unterwei-
sung über die Gefahren, die von der Anlage, den Versorgungsmedien
und den Ausgangs- und Endprodukten ausgehen sowie über das Ver-
halten bei Unfällen und Störungen und die dabei zu treffenden Maßnah-
men erhalten hat,
mit den grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und
Unfallverhütung vertraut ist,
in die Bedienung dieser Anlage eingewiesen wurde,
diese Betriebsanleitung (insbesondere die Sicherheitskapitel und die
Warnhinweise) gelesen und verstanden und dies durch seine
Unterschrift bestätigt hat.
Die Zuständigkeiten des Personals für das Bedienen, Warten und
Instandhalten sind klar festzulegen.
Das sicherheitsbewusste Arbeiten des Personals unter Beachtung der
Betriebsanleitung und die Einhaltung der EG-Richtlinien zum Arbeitsschutz,
nationaler Gesetze zum Arbeitsschutz und der Unfallverhütungsvorschriften
muss in regelmäßigen Abständen (z.B. monatlich) überprüft werden.
Der Betreiber muss eine Risikobetrachtung hinsichtlich möglicher
Unglücksfälle im Umfeld der Gefriertrocknungsanlage durchführen und
gegebenenfalls konstruktive Gegenmaßnahmen ergreifen.
Der Betreiber muss eine Verträglichkeitsprüfung aller in der Gefrier-
trocknungsanlage verwendeten Substanzen (sowohl zu trocknende
Produkte als auch Reinigungsmittel etc.), die mit Kammerwänden,
Stellflächen, Leitungen und Dichtungen in Berührung kommen,
durchführen. Substanzen, die den Werkstoff schädigen oder die
mechanische Festigkeit schwächen, dürfen nicht verwendet werden.
Die Anlage ist regelmäßig zu warten (s. Kap. 8 - "Wartung und
Instandhaltung").
Anlagenteile in nicht einwandfreiem Zustand sind sofort auszutauschen.
Die Anlage darf nur bedienen, wer
mindestens 18 Jahre alt ist,
vom Betreiber hierzu speziell beauftragt und auf die Gefahren, die von
der Anlage, den Versorgungsmedien, den Ausgangs- und
Endprodukten ausgehen, aufmerksam gemacht wurde,
mit den grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und
Unfallverhütung vertraut ist,
in die Bedienung dieser Anlage eingewiesen wurde,
diese Betriebsanleitung (insbesondere die Sicherheitskapitel und die
Warnhinweise) gelesen und verstanden und dies durch seine
Unterschrift bestätigt hat.
Gefriertrocknungsanlage Beta 1-8 LSCplus
Gefriertrocknungsanlage Beta 2-8 LSCplus
3 Sicherheit
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Beta 2-8 lscplus

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