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Verantwortung Des Betreibers - Christ Alpha 1-2 LSCbasic Betriebsanleitung

Gefriertrocknungsanlage
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Pos : 50 /200 C hrist/360 GT-BA Labor-Pilot (ST ANDARDM ODU LE)/030 Sic her heit/030-0030 Ver antwortung des Betrei bers Labor @ 40\m od_1450250715807_6.docx @ 291790 @ 2 @ 1
3.3

Verantwortung des Betreibers

Version 07/2022, Rev. 1.0 vom 19.07.2022 • sb-ja
Originalbetriebsanleitung
Betreiber ist diejenige Person, die die Gefriertrocknungsanlage zu gewerb-
lichen oder wirtschaftlichen Zwecken selbst betreibt oder einem Dritten zur
Nutzung überlässt und während des Betriebs die rechtliche Produktverant-
wortung für den Schutz des Benutzers, des Personals oder Dritter trägt.
Bedienpersonal
Der Betreiber verpflichtet sich,
nur Personal an der Gefriertrocknungsanlage arbeiten zu lassen, das
– vom Betreiber hierzu speziell beauftragt wurde,
– in die Bedienung dieser Anlage eingewiesen wurde,
– eine Unterweisung über die Gefahren, die von der Anlage, den
Versorgungsmedien und den Ausgangs- und Endprodukten
ausgehen sowie über das Verhalten bei Unfällen und Störungen und
die dabei zu treffenden Maßnahmen erhalten hat,
– mit den grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und
Unfallverhütung vertraut ist,
– diese Betriebsanleitung (insbesondere die Sicherheitskapitel und die
Warnhinweise) gelesen und verstanden und dies durch seine
Unterschrift bestätigt hat.
die Zuständigkeiten des Personals für das Bedienen, Warten und
Instandhalten klar festzulegen.
das sicherheitsbewusste Arbeiten des Personals unter Beachtung der
Betriebsanleitung und die Einhaltung der EG-Richtlinien zum
Arbeitsschutz, nationaler Gesetze zum Arbeitsschutz und der
Unfallverhütungsvorschriften in regelmäßigen Abständen (z.B.
monatlich) zu überprüfen.
Arbeitsbereich
Der Betreiber muss
eine Risikobetrachtung hinsichtlich möglicher Unglücksfälle im Umfeld
der Gefriertrocknungsanlage durchführen und gegebenenfalls
konstruktive Gegenmaßnahmen ergreifen.
nach Aufstellung der Anlage den Schalldruckpegel am Arbeitsplatz des
Bedienpersonals überprüfen. Dieser hängt von den örtlichen Bedin-
gungen (Reflexionsschall von der Decke und den umgebenden Wän-
den, Fremdgeräuschen) ab. Gegebenenfalls muss das Bedienpersonal
entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorgaben mit geeigneten
Schutzausrüstungen oder Schutzmaßnahmen abgesichert werden, um
Lärmschwerhörigkeit zu vermeiden.
eine Risikobeurteilung hinsichtlich der spezifischen Gefahren, die mit
der Verarbeitung des jeweiligen Produktes in der Gefriertrocknungs-
anlage verbunden sind, durchführen (z.B. Zünd-/ Explosionsgefahr,
Austritt schädlicher Produktreste an den Auslässen der Kammer) und
gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen ergreifen.
eine Verträglichkeitsprüfung aller in der Gefriertrocknungsanlage
verwendeten Substanzen (sowohl zu trocknende Produkte als auch
Reinigungsmittel etc.), die mit Kammerwänden, Stellflächen, Leitungen
und Dichtungen in Berührung kommen, durchführen. Substanzen, die
den Werkstoff schädigen oder die mechanische Festigkeit schwächen,
dürfen nicht verwendet werden.
Gefriertrocknungsanlage Alpha 1-2 LSCbasic
3 Sicherheit
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