Pos: 46 / 200 Christ /36 0 GT -BA La bor -Pilot (S TANDARDMODULE) /03 0 Sicher heit/ 030 -00 30 V era ntwor tun g des Betr eiber s @ 5 \mo d_1 299 136 4620 25_ 6.d ocx @ 346 82 @ 2 @ 1
3.3
Verantwortung des Betreibers
Pos: 47 / 010 Unive rsalm odul e/
L ee rzeile @ 0\ mod _120 211 624 450 0_0. docx @ 11 2 @ @ 1
Pos: 48 / 200 Christ /36 0 GT -BA La bor -Pilot (S TANDARDMODULE) /03 0 Sicher heit/ 030 -00 40 B edien per sonal @ 5\ mo d_12 991 364 624 32_ 6.doc x @ 3 469 0 @ 2 @ 1
3.4
Bedienpersonal
Pos: 49 / 010 Unive rsalm odul e/
L ee rzeile @ 0\ mod _120 211 624 450 0_0. docx @ 11 2 @ @ 1
Pos: 50 / 200 Christ /36 0 GT -BA La bor -Pilot (S TANDARDMODULE) /03 0 Sicher heit/ 030 -00 50 Info rm elle Siche rheits hinweis e @ 5\mo d_1 299 136 462 822 _6.d ocx @ 346 98 @ 2 @ 1
3.5
Informelle Sicherheitshinweise
Pos: 51 / 010 Unive rsalm odul e/
Seit enwec hsel @ 0\m od_ 120 211 6244 312 _0. docx @ 10 3 @ @ 1
Version 10/2012, Rev. 1.4 vom 20.02.2014 • sb
Originalbetriebsanleitung
Der Betreiber verpflichtet sich, nur geeignetes Personal an der
Gefriertrocknungsanlage arbeiten zu lassen (s. Kap. 3.4 -
"Bedienpersonal").
Die Zuständigkeiten des Personals für das Bedienen, Warten und
Instandhalten sind klar festzulegen.
Das sicherheitsbewusste Arbeiten des Personals unter Beachtung der
Betriebsanleitung und die Einhaltung der EG-Richtlinien zum Arbeitsschutz,
nationaler Gesetze zum Arbeitsschutz und der Unfallverhütungsvorschriften
muss in regelmäßigen Abständen (z.B. monatlich) überprüft werden.
Die Anlage ist regelmäßig zu warten (s. Kap. 8 - "Wartung und
Instandhaltung").
Anlagenteile in nicht einwandfreiem Zustand sind sofort auszutauschen.
Die Anlage darf nur bedienen, wer
•
mit den grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und
Unfallverhütung vertraut ist.
•
diese Betriebsanleitung (insbesondere die Sicherheitskapitel und die
Warnhinweise) gelesen und verstanden und dies durch seine
Unterschrift bestätigt hat.
Die Betriebsanleitung ist Teil des Produktes.
•
Die Betriebsanleitung ist ständig am Standort der Gefriertrocknungs-
anlage aufzubewahren und muss jederzeit einsehbar sein.
•
Die Betriebsanleitung muss an jeden nachfolgenden Besitzer oder
Benutzer der Gefriertrocknungsanlage weitergegeben werden.
•
Jede erhaltene Änderung ist zu ergänzen.
•
Ergänzend zur Betriebsanleitung sind die allgemeingültigen sowie die
betrieblichen Regelungen zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz
bereitzustellen.
•
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Gefriertrocknungsanlage
sind in lesbarem Zustand zu halten und ggf. zu erneuern.
Epsilon 2-6D LSC&
3 Sicherheit
25