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Pos : 54 /200 C hrist/360 GT-BA Labor-Pilot (ST ANDARDM ODU LE)/030 Sic her heit/030-0031 Ver antwortung des Betrei bers Epsilon Standard 2.0 @ 90\mod_1648641245328_6.docx @ 942762 @ 2 @ 1
3.3
Verantwortung des Betreibers
Version 07/2022, Rev. 3.0 vom 20.07.2022 • sb
Originalbetriebsanleitung
Betreiber ist diejenige Person, die die Gefriertrocknungsanlage zu gewerb-
lichen oder wirtschaftlichen Zwecken selbst betreibt oder einem Dritten zur
Nutzung überlässt und während des Betriebs die rechtliche Produktverant-
wortung für den Schutz des Benutzers, des Personals oder Dritter trägt.
Bedienpersonal
Der Betreiber verpflichtet sich,
•
nur Personal an der Gefriertrocknungsanlage arbeiten zu lassen, das
– mindestens 18 Jahre alt ist,
– vom Betreiber hierzu speziell beauftragt wurde,
– in die Bedienung dieser Anlage eingewiesen wurde,
– eine Unterweisung über die Gefahren, die von der Anlage, den
Versorgungsmedien und den Ausgangs- und Endprodukten
ausgehen sowie über das Verhalten bei Unfällen und Störungen und
die dabei zu treffenden Maßnahmen erhalten hat,
– mit den grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und
Unfallverhütung vertraut ist,
– diese Betriebsanleitung (insbesondere die Sicherheitskapitel und die
Warnhinweise) und die mitgeltenden Dokumente (s. Kap. 1.2 -
"Mitgeltende Dokumente") gelesen und verstanden und dies durch
seine Unterschrift bestätigt hat.
•
die Zuständigkeiten des Personals für das Bedienen, Warten und
Instandhalten klar festzulegen.
•
Standardarbeitsanweisungen (SOP) für die Verarbeitung des jeweiligen
Produktes in der Gefriertrocknungsanlage zur Verfügung zu stellen
(siehe unten, Absatz "Arbeitsbereich").
•
das sicherheitsbewusste Arbeiten des Personals unter Beachtung der
Betriebsanleitung und die Einhaltung der EG-Richtlinien zum
Arbeitsschutz, nationaler Gesetze zum Arbeitsschutz und der
Unfallverhütungsvorschriften in regelmäßigen Abständen (z.B.
monatlich) zu überprüfen.
Arbeitsbereich
Der Betreiber muss
•
eine Risikobetrachtung hinsichtlich möglicher Unglücksfälle im Umfeld
der Gefriertrocknungsanlage durchführen und gegebenenfalls
konstruktive Gegenmaßnahmen ergreifen.
•
nach Aufstellung der Anlage den Schalldruckpegel am Arbeitsplatz des
Bedienpersonals überprüfen. Dieser hängt von den örtlichen Bedin-
gungen ab (z.B. Reflexionsschall von der Decke und den umgebenden
Wänden, Fremdgeräuschen). Gegebenenfalls muss das Bedienperso-
nal entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorgaben mit geeigneten
Schutzausrüstungen oder Schutzmaßnahmen abgesichert werden, um
Lärmschwerhörigkeit zu vermeiden.
•
eine Risikobeurteilung hinsichtlich der spezifischen Gefahren, die mit
der Verarbeitung des jeweiligen Produktes in der Gefriertrocknungs-
anlage verbunden sind, durchführen (z.B. Zünd-/ Explosionsgefahr,
Austritt schädlicher Produktreste an den Auslässen der Kammer) und
gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Gefriertrocknungsanlage Epsilon 2-6D LSCplus
3 Sicherheit
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