Rotations-Vakuum-Konzentrator RVC 2-18 CDplus
3 Sicherheit
3.3
Verantwortung des Betreibers
3.4
Bedienpersonal
3.5
Informelle Sicherheitshinweise
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Der Betreiber verpflichtet sich, nur geeignetes Personal am Rotations-
Vakuum-Konzentrator arbeiten zu lassen (s. Kap. 3.4 - "Bedienpersonal").
Die Zuständigkeiten des Personals für das Bedienen, Warten und
Instandhalten sind klar festzulegen.
Das sicherheitsbewusste Arbeiten des Personals unter Beachtung der
Betriebsanleitung und die Einhaltung der EG-Richtlinien zum Arbeitsschutz,
nationaler Gesetze zum Arbeitsschutz und der Unfallverhütungsvorschriften
muss in regelmäßigen Abständen (z.B. monatlich) überprüft werden.
Das Gerät ist regelmäßig zu warten (s. Kap. 8 - "Wartung und
Instandhaltung").
Die Anlage darf nur bedienen, wer
•
mit den grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und
Unfallverhütung vertraut ist.
•
diese Betriebsanleitung (insbesondere die Sicherheitskapitel und die
Warnhinweise) gelesen und verstanden und dies durch seine
Unterschrift bestätigt hat.
•
Die Betriebsanleitung ist Teil des Produktes.
•
Die Betriebsanleitung ist ständig am Standort des Rotations-Vakuum-
Konzentrators aufzubewahren und muss jederzeit einsehbar sein.
•
Die Betriebsanleitung muss an jeden nachfolgenden Besitzer oder
Benutzer des Rotations-Vakuum-Konzentrators weitergegeben werden.
•
Jede erhaltene Änderung ist zu ergänzen.
•
Ergänzend zur Betriebsanleitung sind die allgemeingültigen sowie die
betrieblichen Regelungen zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz
bereitzustellen.
•
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise am Rotations-Vakuum-
Konzentrator sind in lesbarem Zustand zu halten und ggf. zu erneuern.
Version 04/2012, Rev. 2.4 vom 09.10.2019 • sb
Originalbetriebsanleitung